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„Maut- und Accisordnung v. 29. Nov. 1765 für Bayern; Errichtung eines Haupt- oder Generalmautdirektoriums, Mautfreyheit des innern Handels und Wandels mit Beschränkung der Maut auf das Transito -, Konsumo- und Essito - Gut aus fremden Landen, Anordnung einer Mautkarte über die Mautstationen und Kommerzialstraßen, Mauttarif mit Ausscheidung der Land- und Wassermauten und Accise und mit Aufhebung aller andern Gebühren und Accidentien der Beamten.“[2]
„Einige Wochen nach Einführung dieser Maut kam es zu wochenlangem Starkregen, der das Getreide und die Weintrauben vergammeln ließ.“[3]
Die Kosten für die Maut hatten sie in ihren Reisekosten eingeplant.
„Tatsächlich ist die Idee des schönsten Finanzministers seit Menschengedenken, die Maut pauschal zu besteuern, natürlich ein ziemlicher Topfen, weil einigermaßen an der Realität vorbei.“[4]
ÖBV im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht und Kulturelle Angelegenheiten (Herausgeber): Österreichisches Wörterbuch. Neubearbeitung auf der Grundlage des amtlichen Regelwerks. Schulausgabe – 38. neubearbeitete Auflage. ÖBV, Pädag. Verl., Wien 1997, ISBN 3-215-07910-0 (Bearbeitung: Otto Back et al.; Red.: Herbert Fussy)
Quellen:
↑Wolfgang Pfeifer : Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1993. Stichwort: Maut.ISBN 3-423-03358-4.