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Alternative Schreibweisen:
- Mitmutter
Worttrennung:
- Mit-Mut·ter, Plural: Mit-Müt·ter
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Mit-Mutter (Info)
Bedeutungen:
- (rechtlicher und/oder sozialer) nichtgebärender weiblicher Elternteil eines Kindes neben der (gebärenden) Mutter
Synonyme:
- Co-Mutter
Oberbegriffe:
- Elternteil
Beispiele:
- „Eine Frau soll Mit-Mutter werden können. Sie soll wie ein Mann kraft Ehe, Anerkennung oder Feststellung zweiter Elternteil werden können.“[1]
- „Hier regen die Experten an, dass neben der rechtlichen Mutter der zweite Elternteil sowohl ein Mann als auch eine Frau sein kann – Letztere wird als ‚Mit-Mutter‘ bezeichnet.“[2]
- „Darin enthalten sind auch Vorschläge, eine Frau als Mit-Mutter anzuerkennen.“[3]
- „Spenderkinder und Mit-Mütter gehören zum Familienalltag.“[4]
- „Das Oberlandesgericht Celle hält es für verfassungswidrig, dass die Ehepartnerin einer Frau nicht als „Mit-Mutter“ deren Kindes anerkannt werden kann.“[5]
Übersetzungen
nichtgebärender weiblicher Elternteil
Quellen: