Hallo, Sie haben hier nach der Bedeutung des Wortes
Musterbeispiel gesucht. In DICTIOUS findest du nicht nur alle Wörterbuchbedeutungen des Wortes
Musterbeispiel, sondern erfährst auch etwas über seine Etymologie, seine Eigenschaften und wie man
Musterbeispiel in der Einzahl und Mehrzahl ausspricht. Hier finden Sie alles, was Sie über das Wort
Musterbeispiel wissen müssen. Die Definition des Wortes
Musterbeispiel wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition von
Musterbeispiel und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Mus·ter·bei·spiel, Plural: Mus·ter·bei·spie·le
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Musterbeispiel (Info)
Bedeutungen:
- etwas, das etwas Bestimmtes in besonders reiner Form repräsentiert
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Muster und Beispiel
Sinnverwandte Wörter:
- Inbegriff, Musterexemplar, Musterfall, Paradebeispiel, Positivbeispiel, Prototyp
Gegenwörter:
- Negativbeispiel
Oberbegriffe:
- Beispiel
Beispiele:
- „Er galt als Musterbeispiel frühmittelalterlicher Toleranz.“[1]
- „Der zitierte Paragraf ist ein Musterbeispiel für Schwerverständlichkeit.“[2]
- „Die Region Tijuana/San Diego mit ihren sechs Millionen Einwohnern galt bisher als Musterbeispiel für US-mexikanische Kooperation, ein Labor für die Möglichkeiten befreundeter Nachbarn in Zeiten der Globalisierung.“[3]
Übersetzungen
etwas, das etwas Bestimmtes in besonders reiner Form repräsentiert
- Wikipedia-Artikel „Musterbeispiel“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Musterbeispiel“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Musterbeispiel“
- The Free Dictionary „Musterbeispiel“
- Duden online „Musterbeispiel“
Quellen:
- ↑ Annette Bruhns: Salomonischer Barbar. In: Norbert F. Pötzl, Johannes Saltzwedel (Herausgeber): Die Germanen. Geschichte und Mythos. Deutsche Verlags-Anstalt, München 2013, ISBN 978-3-421-04616-1, Seite 199-210, Zitat Seite 204.
- ↑ Winfried Ulrich: „Niessbrauch an einem Inbegriff von Sachen – Wie versteht der juristische Laie den Wortschatz des BGB?“. In: Sprachreport. Nummer Heft 4, 2016 , Seite 12-22, Zitat Seite 12.
- ↑ Jan Christoph Wiechmann: Die andere Seite. In: Stern. Nummer Heft 7, 2017 , Seite 40-49, Zitat Seite 47.