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Nichtangriffspakt wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Nicht·an·griffs·pakt, Plural: Nicht·an·griffs·pak·te
Aussprache:
- IPA: ,
- Hörbeispiele: Nichtangriffspakt (Info), Nichtangriffspakt (Info)
Bedeutungen:
- Völkerrecht: Vertrag zwischen zwei oder mehreren Staaten, die sich verpflichten, ihre Streitigkeiten ohne die Anwendung von Waffengewalt auszutragen
Beispiele:
- „Im Hazarajat, das seit Anfang der achtziger Jahre aufgrund eines Nichtangriffspakts mit Kabul bereits autonom war, errichtete die schiitische schura-ye enqelab eine eigene Verwaltung und Gerichtsbarkeit und baute Schulen, Krankenhäuser und Straßen.“[1]
Übersetzungen
Vertrag zwischen zwei oder mehreren Staaten, die sich verpflichten, ihre Streitigkeiten ohne die Anwendung von Waffengewalt auszutragen
- Wikipedia-Artikel „Nichtangriffspakt“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Nichtangriffspakt“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Nichtangriffspakt“
- Duden online „Nichtangriffspakt“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Nichtangriffspakt“
Quellen:
- ↑ Conrad Schetter: Kleine Geschichte Afghanistans. 5. Auflage. C.H.Beck, München 2022, ISBN 978-3-406-78487-3, Seite 116 .