Nichtangriffspakt

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Nichtangriffspakt (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Nichtangriffspakt die Nichtangriffspakte
Genitiv des Nichtangriffspaktes
des Nichtangriffspakts
der Nichtangriffspakte
Dativ dem Nichtangriffspakt den Nichtangriffspakten
Akkusativ den Nichtangriffspakt die Nichtangriffspakte

Worttrennung:

Nicht·an·griffs·pakt, Plural: Nicht·an·griffs·pak·te

Aussprache:

IPA: ,
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Nichtangriffspakt (Info), Lautsprecherbild Nichtangriffspakt (Info)

Bedeutungen:

Völkerrecht: Vertrag zwischen zwei oder mehreren Staaten, die sich verpflichten, ihre Streitigkeiten ohne die Anwendung von Waffengewalt auszutragen

Beispiele:

„Im Hazarajat, das seit Anfang der achtziger Jahre aufgrund eines Nichtangriffspakts mit Kabul bereits autonom war, errichtete die schiitische schura-ye enqelab eine eigene Verwaltung und Gerichtsbarkeit und baute Schulen, Krankenhäuser und Straßen.“

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Nichtangriffspakt
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Nichtangriffspakt
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Nichtangriffspakt
Duden online „Nichtangriffspakt
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalNichtangriffspakt

Quellen:

  1. Conrad Schetter: Kleine Geschichte Afghanistans. 5. Auflage. C.H.Beck, München 2022, ISBN 978-3-406-78487-3, Seite 116.