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Worttrennung:
- Not·ver·ord·nungs·recht, Plural: Not·ver·ord·nungs·rech·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Notverordnungsrecht (Info)
Bedeutungen:
- Befugnis/Kompetenz, in Krisenfällen eine amtliche Verordnung zur Wiederherstellung der Ordnung zu erlassen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Notverordnung und Recht mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- Recht
Beispiele:
- „In der sich zuspitzenden Krise nutzte Reichspräsident Paul von Hindenburg das Notverordnungsrecht.“[1]
Übersetzungen
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Notverordnungsrecht“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Notverordnungsrecht“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Notverordnungsrecht“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Notverordnungsrecht“
Quellen: