Obliegenheit

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Obliegenheit (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Obliegenheit die Obliegenheiten
Genitiv der Obliegenheit der Obliegenheiten
Dativ der Obliegenheit den Obliegenheiten
Akkusativ die Obliegenheit die Obliegenheiten

Worttrennung:

Ob·lie·gen·heit, Plural: Ob·lie·gen·hei·ten

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Obliegenheit (Info), Lautsprecherbild Obliegenheit (Info)

Bedeutungen:

jemandem zufallende Last, etwas zu unternehmen oder zu unterlassen, weil er anderenfalls durch Nichtbeachtung Nachteile erlangen kann

Herkunft:

belegt seit Ende des 17. Jahrhunderts, eine Ableitung zum älteren Substantiv (das) Obliegen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -heit[1]

Unterbegriffe:

Dienstobliegenheit

Beispiele:

Bei einem Wildunfall trifft den Fahrer die Obliegenheit, den Schaden bei der Polizei zu melden.
„Für Robert gab gerade dieses versponnene Stillehalten, das den Figuren und ihren Obliegenheiten eigentümlich war, Anlaß zur Beunruhigung.“[2]
„Jeder erledigt seine Obliegenheiten nach bestem Vermögen.“[3]

Wortbildungen:

Obliegenheitsverletzung

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Obliegenheit
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Obliegenheit
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Obliegenheit
The Free Dictionary „Obliegenheit
Duden online „Obliegenheit

Quellen:

  1. Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Obliegenheit
  2. Hermann Kasack: Die Stadt hinter dem Strom. Roman. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1996, ISBN 3-518-39061-9, Seite 185. Entstanden in der Zeit 1942 – 1946.
  3. Kurt Kluge: Nocturno. Reclam, Stuttgart und Baden-Baden 1949, Seite 36.