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Worttrennung:
- Pa·n·o·ra·ma·frei·heit, kein Plural
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Panoramafreiheit (Info)
Bedeutungen:
- Urheberrecht, Recht: die Freiheit, urheberrechtlich geschützte Gegenstände (z. B. Kunstobjekte oder Gebäude), die sich bleibend im öffentlichen Raum befinden, bildlich wiedergeben zu dürfen
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Panorama und Freiheit
Synonyme:
- Straßenbildfreiheit
Beispiele:
- „Als Folge ermöglicht es diese Regelung (sog. Panoramafreiheit oder auch Straßenbildfreiheit), dass z.B. Gebäude oder Skulpturen abfotografiert oder gefilmt werden dürfen, solange diese von öffentlichen Orten frei einsehbar sind.“[1]
- „Die ‚Panoramafreiheit‘ soll nur soweit gehen, wie sie die grundrechtlich geschützte Privatsphäre der Menschen nicht berührt.“[2]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Panoramafreiheit“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Panoramafreiheit“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Panoramafreiheit“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Panoramafreiheit“
Quellen: