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Paralleljustiz wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Pa·r·al·lel·jus·tiz, kein Plural
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Paralleljustiz (Info)
Bedeutungen:
- Rechtsprechung durch eine nicht-staatliche Organisation
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Adjektiv parallel und dem Substantiv Justiz
Beispiele:
- „Ohoven: Die haben weltweit die besten staatlichen Gerichte, also brauchen sie keine Paralleljustiz.“[1]
- „Die traditionellen Schiedsgerichte werden von Gegnern als eine Art Paralleljustiz kritisiert, über die Unternehmen Schadenersatz zulasten der Steuerzahler erstreiten, nationale Gesetze aushebeln oder eine Senkung von Verbraucher- und Umweltstandards durchsetzen können.“[2]
- In solchem Zusammenhang taucht auch das Phänomen der sogenannten »Paralleljustiz« auf. Dabei geht es um die Lösung rechtlich relevanter Konflikte außerhalb staatlicher Institutionen.[3]
Übersetzungen
Rechtsprechung durch eine nicht-staatliche Organisation
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Paralleljustiz“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Paralleljustiz“
Quellen: