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Passinhaber wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Nicht mehr gültige Schreibweisen:
- Paßinhaber
Worttrennung:
- Pass·in·ha·ber, Plural: Pass·in·ha·ber
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Passinhaber (Info)
Bedeutungen:
- Person, für die ein Pass ausgestellt wurde
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Pass und Inhaber
Synonyme:
- Passträger
Weibliche Wortformen:
- Passinhaberin
Oberbegriffe:
- Inhaber
Beispiele:
- „Auf dem Ausweis sind der Name des Passinhabers und der seines Vaters verzeichnet sowie sämtliche bisherige Arbeitgeber und das Territorium, in dem er sich mit Erlaubnis der Passbehörde aufhalten darf, um nach einer Anstellung zu suchen.“[1]
Übersetzungen
Person, für die ein Pass ausgestellt wurde
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Passinhaber“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Passinhaber“
Quellen:
- ↑ Bertram Weiss: Aufstand unter Tage. In: GeoEpoche: Afrika 1415-1960. Nummer Heft 66, 2014 , Seite 116-125, Zitat Seite 123.