Pfandgläubiger

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Pfandgläubiger (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Pfandgläubiger die Pfandgläubiger
Genitiv des Pfandgläubigers der Pfandgläubiger
Dativ dem Pfandgläubiger den Pfandgläubigern
Akkusativ den Pfandgläubiger die Pfandgläubiger

Worttrennung:

Pfand·gläu·bi·ger, Plural: Pfand·gläu·bi·ger

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Pfandgläubiger (Info)

Bedeutungen:

Recht: Person, die das Recht hat, sich gegenüber dem Pfandschuldner aus der Verwertung eines Pfandgegenstandes zu befriedigen

Herkunft:

Determinativkompositum aus Pfand und Gläubiger

Sinnverwandte Wörter:

Pfandbesteller, Verpfänder

Gegenwörter:

Pfandschuldner

Unterbegriffe:

Hypothekar

Beispiele:

„Der Pfandgläubiger ist nicht verpflichtet, einem ihm im Range nachstehenden Pfandgläubiger das Pfand zum Zwecke des Verkaufs herauszugeben.“[1]

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Pfandgläubiger

Quellen: