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Pfandgläubiger wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Pfand·gläu·bi·ger, Plural: Pfand·gläu·bi·ger
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Pfandgläubiger (Info)
Bedeutungen:
- Recht: Person, die das Recht hat, sich gegenüber dem Pfandschuldner aus der Verwertung eines Pfandgegenstandes zu befriedigen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Pfand und Gläubiger
Sinnverwandte Wörter:
- Pfandbesteller, Verpfänder
Gegenwörter:
- Pfandschuldner
Unterbegriffe:
- Hypothekar
Beispiele:
- „Der Pfandgläubiger ist nicht verpflichtet, einem ihm im Range nachstehenden Pfandgläubiger das Pfand zum Zwecke des Verkaufs herauszugeben.“[1]
Übersetzungen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Pfandgläubiger“
Quellen: