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Polizeikommissar wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Po·li·zei·kom·mis·sar, Plural: Po·li·zei·kom·mis·sa·re
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Polizeikommissar (Info)
Bedeutungen:
- Amtsbezeichnung eines Polizeibeamten im gehobenen Dienst der deutschen Polizei
Abkürzungen:
- PK
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Polizei und Kommissar
Synonyme:
- Kommissar
Weibliche Wortformen:
- Polizeikommissarin
Oberbegriffe:
- Polizeibeamter; strukturell: Kommissar
Unterbegriffe:
- Stadtpolizeikommissar
Beispiele:
- In Deutschland ist ein Polizeikommissar ein Beamter.
- „Doch schon am nächsten Abend geben zwei belgische Polizeikommissare den Befehl, die Körper wieder auszugraben und fortzuschaffen.“[1]
Wortbildungen:
- Polizeioberkommissar
Übersetzungen
Amtsbezeichnung eines Polizeibeamten im gehobenen Dienst der deutschen Polizei
- Wikipedia-Artikel „Polizeikommissar“
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Polizeikommissar“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Polizeikommissar“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Polizeikommissar“
- Duden online „Polizeikommissar“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Polizeikommissar“
Quellen:
- ↑ Reymer Klüver: Die letzten Tage des Patrice Lumumba. In: GeoEpoche: Afrika 1415-1960. Nummer Heft 66, 2014 , Seite 140-151, Zitat Seite 150 f.