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Polizeisprecher wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Po·li·zei·spre·cher, Plural: Po·li·zei·spre·cher
Aussprache:
- IPA: ,
- Hörbeispiele: Polizeisprecher (Info)
Bedeutungen:
- Person, die stellvertretend für die Polizei spricht
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Polizei und Sprecher
Weibliche Wortformen:
- Polizeisprecherin
Beispiele:
- „Der Polizeisprecher rechnete nicht damit, dass gegen die Mutter wegen Verdachts auf Verletzung der Aufsichtspflicht ermittelt wird, weil der Spielplatz vom Wohnhaus nicht weit entfernt sei.“[1]
Übersetzungen
Person, die stellvertretend für die Polizei spricht
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Polizeisprecher“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Polizeisprecher“
- The Free Dictionary „Polizeisprecher“
Quellen:
- ↑ Fünfjährige ertrinkt – Bruder vermisst. In: FOCUS Online. 19. Februar 2012, ISSN 0943-7576 (URL, abgerufen am 26. Februar 2012) .