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Polizeisprecherin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Po·li·zei·spre·che·rin, Plural: Po·li·zei·spre·che·rin·nen
Aussprache:
- IPA: ,
- Hörbeispiele: Polizeisprecherin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die stellvertretend für die Polizei spricht
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Polizeisprecher mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Polizeisprecher
Beispiele:
- „Acht vermummte und vermutlich dem linksextremen Lager zuzuordnende Angreifer hätten während einer Rede Luckes die Bühne gestürmt und diesen zu Boden gestoßen, sagte eine Polizeisprecherin in Hannover.“[1]
Übersetzungen
weibliche Person, die stellvertretend für die Polizei spricht
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Polizeisprecherin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Polizeisprecherin“
- Duden online „Polizeisprecherin“
Quellen:
- ↑ AfD-Parteichef von Vermummten angegriffen. In: Zeit Online. 24. August 2013, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 24. August 2013) .