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Worttrennung:
- Preis·bin·dung, Plural: Preis·bin·dun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Preisbindung (Info)
Bedeutungen:
- gesetzliche oder vertragliche Vorgabe, nach der bestimmte Produkte zu einem festgesetzten Preis verkauft werden müssen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Preis und Bindung
Oberbegriffe:
- Bindung
Unterbegriffe:
- Buchpreisbindung
Beispiele:
- Die Preisbindung für Bücher ist in Deutschland seit dem 1. Oktober 2002 durch ein Gesetz geregelt.[1]
- „Vor allem fehlen öffentlich geförderte Wohnungen mit Preisbindung.“[2]
Wortbildungen:
- Preisbindungsgesetz
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Preisbindung“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Preisbindung“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Preisbindung“
- The Free Dictionary „Preisbindung“
- Duden online „Preisbindung“
- Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Preisbindung“ auf wissen.de
- wissen.de – Lexikon „Preisbindung“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Preisbindung“
Quellen: