Probeführerschein

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Probeführerschein (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Probeführerschein die Probeführerscheine
Genitiv des Probeführerscheins
des Probeführerscheines
der Probeführerscheine
Dativ dem Probeführerschein den Probeführerscheinen
Akkusativ den Probeführerschein die Probeführerscheine

Worttrennung:

Pro·be·füh·rer·schein, Plural: Pro·be·füh·rer·schei·ne

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Probeführerschein (Info)

Bedeutungen:

Fahrerlaubnis für Fahranfänger

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Probe und Führerschein

Oberbegriffe:

Führerschein

Beispiele:

„Außer den prinzipiellen Regelungen im Rahmen des Führerscheingesetzes (FSG) über die Klassen und Unterklassen der Lenkberechtigung ist in Österreich seit 1. Juli 2005 das Vormerksystem („Punkteführerschein“) in Kraft. Außerdem gibt es den Probeführerschein , der für Fahranfänger auf zwei Jahre (bei L17-Lenkern drei Jahre) befristet besonders strenge Regelungen trifft.“[1]

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Probeführerschein
Duden online „Probeführerschein

Quellen: