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Worttrennung:
- Pro·be·füh·rer·schein, Plural: Pro·be·füh·rer·schei·ne
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Probeführerschein (Info)
Bedeutungen:
- Fahrerlaubnis für Fahranfänger
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Probe und Führerschein
Oberbegriffe:
- Führerschein
Beispiele:
- „Außer den prinzipiellen Regelungen im Rahmen des Führerscheingesetzes (FSG) über die Klassen und Unterklassen der Lenkberechtigung ist in Österreich seit 1. Juli 2005 das Vormerksystem („Punkteführerschein“) in Kraft. Außerdem gibt es den Probeführerschein , der für Fahranfänger auf zwei Jahre (bei L17-Lenkern drei Jahre) befristet besonders strenge Regelungen trifft.“[1]
Übersetzungen
Fahrerlaubnis für Fahranfänger
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Probeführerschein“
- Duden online „Probeführerschein“
Quellen: