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Prokuratorin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Pro·ku·ra·to·rin, Plural: Pro·ku·ra·to·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Prokuratorin (Info)
- Reime: -oːʁɪn
Bedeutungen:
- bevollmächtigte Vertreterin einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung oder auch eines Klosters
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Prokurator mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Prokurator
Beispiele:
- Die Prokuratorin ( procuratrix ) ist für den Finanzhaushalt des Stiftes zuständig.
Übersetzungen
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Prokuratorin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Prokuratorin“