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Worttrennung:
- Rechts·bin·dung, Plural: Rechts·bin·dun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Rechtsbindung (Info)
Bedeutungen:
- Verpflichtung der vollziehenden (zum Beispiel Behörde) und rechtsprechenden (Gericht) Gewalt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Recht und Bindung mit dem Fugenelement -s
Sinnverwandte Wörter:
- Rechtsgebundenheit
Oberbegriffe:
- Bindung, Verpflichtung
Beispiele:
- „1959 verabschiedete die UN-Generalversammlung einstimmig eine Erklärung über die Rechte des Kindes, sie blieb jedoch wegen fehlender Rechtsbindung weitgehend wirkungslos.“[1]
Übersetzungen
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Rechtsbindung“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsbindung“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsbindung“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rechtsbindung“
Quellen:
- ↑ Wassilios E. Fthenakis: Das Jahrhundert des Kindes. In: didacta. Nummer 02/20, 2020, Seite 8.