Rechtsbindung

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Rechtsbindung (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Rechtsbindung die Rechtsbindungen
Genitiv der Rechtsbindung der Rechtsbindungen
Dativ der Rechtsbindung den Rechtsbindungen
Akkusativ die Rechtsbindung die Rechtsbindungen

Worttrennung:

Rechts·bin·dung, Plural: Rechts·bin·dun·gen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechtsbindung (Info)

Bedeutungen:

Verpflichtung der vollziehenden (zum Beispiel Behörde) und rechtsprechenden (Gericht) Gewalt

Herkunft:

Determinativkompositum aus Recht und Bindung mit dem Fugenelement -s

Sinnverwandte Wörter:

Rechtsgebundenheit

Oberbegriffe:

Bindung, Verpflichtung

Beispiele:

„1959 verabschiedete die UN-Generalversammlung einstimmig eine Erklärung über die Rechte des Kindes, sie blieb jedoch wegen fehlender Rechtsbindung weitgehend wirkungslos.“[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Suchergebnisse für „Rechtsbindung
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsbindung
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsbindung
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRechtsbindung

Quellen:

  1. Wassilios E. Fthenakis: Das Jahrhundert des Kindes. In: didacta. Nummer 02/20, 2020, Seite 8.