Rechtsfolge

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Rechtsfolge (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Rechtsfolge die Rechtsfolgen
Genitiv der Rechtsfolge der Rechtsfolgen
Dativ der Rechtsfolge den Rechtsfolgen
Akkusativ die Rechtsfolge die Rechtsfolgen

Worttrennung:

Rechts·fol·ge, Plural: Rechts·fol·gen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechtsfolge (Info)

Bedeutungen:

juristische Konsequenz eines Sachverhalts

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Folge mit dem Fugenelement -s

Beispiele:

„Beim Amtsverlust nach § 27 Abs 1 StGB handelt es sich nicht um eine Nebenstrafe, die von den Gerichten ausgesprochen werden kann, sondern um eine gesetzliche Rechtsfolge der Verurteilung, die im Urteil nicht eigens auszusprechen ist.“

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Rechtsfolge
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsfolge
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Rechtsfolge
Duden online „Rechtsfolge

Quellen: