Rechtsfolge

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Rechtsfolge (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Rechtsfolge die Rechtsfolgen
Genitiv der Rechtsfolge der Rechtsfolgen
Dativ der Rechtsfolge den Rechtsfolgen
Akkusativ die Rechtsfolge die Rechtsfolgen

Worttrennung:

Rechts·fol·ge, Plural: Rechts·fol·gen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechtsfolge (Info)

Bedeutungen:

juristische Konsequenz eines Sachverhalts

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Folge mit dem Fugenelement -s

Beispiele:

„Beim Amtsverlust nach § 27 Abs 1 StGB handelt es sich nicht um eine Nebenstrafe, die von den Gerichten ausgesprochen werden kann, sondern um eine gesetzliche Rechtsfolge der Verurteilung, die im Urteil nicht eigens auszusprechen ist.“[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Rechtsfolge
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsfolge
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Rechtsfolge
Duden online „Rechtsfolge

Quellen: