Rechtsgeschichte

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Rechtsgeschichte (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Rechtsgeschichte die Rechtsgeschichten
Genitiv der Rechtsgeschichte der Rechtsgeschichten
Dativ der Rechtsgeschichte den Rechtsgeschichten
Akkusativ die Rechtsgeschichte die Rechtsgeschichten

Worttrennung:

Rechts·ge·schich·te, Plural: Rechts·ge·schich·ten

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechtsgeschichte (Info)

Bedeutungen:

ohne Plural: Wissenschaft der Geschichte des Rechts
Werk, das die Rechtsgeschichte thematisiert

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Geschichte sowie dem Fugenelement -s

Sinnverwandte Wörter:

Justizgeschichte

Beispiele:

„Auf den Schwerpunkt könnte man deshalb getrost verzichten. So bliebe mehr Zeit: sowohl für das Verständnis des Pflichtstoffes als auch für die so vernachlässigten Grundlagenfächer wie Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie oder Methodenlehre. Dann könnte ein Examenskandidat vielleicht nicht nur die Frage nach der Strafbarkeit von X beantworten, sondern auch Stellung dazu nehmen, was eigentlich der Sinn von Strafe ist, ob der Justizvollzug seinem Resozialisierungsanspruch gerecht wird, oder ob der Mordparagraf noch zeitgemäß ist.“

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Rechtsgeschichte
Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Rechtsgeschichte
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsgeschichte
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRechtsgeschichte
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Rechtsgeschichte
Duden online „Rechtsgeschichte

Quellen:

  1. Die Zeit, 07.07.2015; zitiert nach: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsgeschichte