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Rechtsgeschichte und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Rechts·ge·schich·te, Plural: Rechts·ge·schich·ten
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Rechtsgeschichte (Info)
Bedeutungen:
- ohne Plural: Wissenschaft der Geschichte des Rechts
- Werk, das die Rechtsgeschichte thematisiert
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Geschichte sowie dem Fugenelement -s
Sinnverwandte Wörter:
- Justizgeschichte
Beispiele:
- „Auf den Schwerpunkt könnte man deshalb getrost verzichten. So bliebe mehr Zeit: sowohl für das Verständnis des Pflichtstoffes als auch für die so vernachlässigten Grundlagenfächer wie Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie oder Methodenlehre. Dann könnte ein Examenskandidat vielleicht nicht nur die Frage nach der Strafbarkeit von X beantworten, sondern auch Stellung dazu nehmen, was eigentlich der Sinn von Strafe ist, ob der Justizvollzug seinem Resozialisierungsanspruch gerecht wird, oder ob der Mordparagraf noch zeitgemäß ist.“[1]
- „Die Zeit um 1500 gilt als die erste wichtige Kodifizierungsepoche in der deutschen Rechtsgeschichte, der zweite große Entwicklungsschub folgte erst im Zeitalter der Aufklärung.“[2]
Übersetzungen
ohne Plural: Wissenschaft der Geschichte des Rechts
Werk, das die Rechtsgeschichte thematisiert
- Wikipedia-Artikel „Rechtsgeschichte“
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Rechtsgeschichte“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsgeschichte“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rechtsgeschichte“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Rechtsgeschichte“
- Duden online „Rechtsgeschichte“
Quellen:
- ↑ Die Zeit, 07.07.2015; zitiert nach: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsgeschichte“
- ↑ Bruno Preisendörfer: Als unser Deutsch erfunden wurde. Reise in die Lutherzeit. 7. Auflage. Galiani, Berlin 2016, ISBN 978-3-86971-126-3 , Seite 73 f.