Rechtsgespräch

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Rechtsgespräch (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Rechtsgespräch die Rechtsgespräche
Genitiv des Rechtsgesprächs
des Rechtsgespräches
der Rechtsgespräche
Dativ dem Rechtsgespräch den Rechtsgesprächen
Akkusativ das Rechtsgespräch die Rechtsgespräche

Worttrennung:

Rechts·ge·spräch, Plural: Rechts·ge·sprä·che

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechtsgespräch (Info)

Bedeutungen:

Rechtssprache: außerhalb der Hauptverhandlung stattfindende Unterredung, um einen eine Verständigung zwischen den Parteien zu erreichen

Herkunft:

Determinativkompositum aus Recht und Gespräch mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

Gespräch

Beispiele:

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Rechtsgespräch
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsgespräch
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsgespräch
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRechtsgespräch