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Worttrennung:
- Rechts·ge·spräch, Plural: Rechts·ge·sprä·che
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Rechtsgespräch (Info)
Bedeutungen:
- Rechtssprache: außerhalb der Hauptverhandlung stattfindende Unterredung, um einen eine Verständigung zwischen den Parteien zu erreichen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Recht und Gespräch mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- Gespräch
Beispiele:
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Rechtsgespräch“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsgespräch“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsgespräch“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rechtsgespräch“