Rechtsstaatlichkeit

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Rechtsstaatlichkeit (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Rechtsstaatlichkeit
Genitiv der Rechtsstaatlichkeit
Dativ der Rechtsstaatlichkeit
Akkusativ die Rechtsstaatlichkeit

Worttrennung:

Rechts·staat·lich·keit, kein Plural

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechtsstaatlichkeit (Info)

Bedeutungen:

abstraktes Prinzip, nach dem staatliche Gewalt nur im Rahmen einer Verfassung und auf Grundlage allgemeiner Gesetzgebung ausgeübt werden darf

Herkunft:

Derivation des Adjektivs rechtsstaatlich mit dem Suffix -keit

Beispiele:

„Mit Anhörungen der Terrorverdächtigen und Modernisierungen will Washington den Anschein von Rechtsstaatlichkeit wahren.“[1]
„Diese Rechtsstaatlichkeit garantierte eine gewisse Gleichbehandlung der Menschen, aber Österreich war natürlich ein absolutistisches Regime.“[2]
„Es war ein massiver Eingriff in die Rechtsstaatlichkeit und bewog den obersten Richter des Landes, Chief Justice Sir Robert Tredgold, zum Rücktritt.“[3]

Wortbildungen:

Rechtsstaatlichkeitsverfahren

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Rechtsstaatlichkeit
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsstaatlichkeit
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRechtsstaatlichkeit
Duden online „Rechtsstaatlichkeit

Quellen:

  1. Georg Mascolo: Ich war doch ein Niemand. In: Der Spiegel, 42/2004, 11. Oktober 2004. Abgerufen am 26. September 2012.
  2. Peter Glotz: Die Vertreibung. Böhmen als Lehrstück. Ullstein, München 2003, ISBN 3-550-07574-X, Seite 58 f.
  3. Christoph Marx: Mugabe. Ein afrikanischer Tyrann. 1. Auflage. C.H.Beck, München 2017, ISBN 978-3-406-71346-0, Seite 75.