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Worttrennung:
- Reichs·fi·nanz·mi·nis·te·ri·um, Plural: Reichs·fi·nanz·mi·nis·te·ri·en
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Reichsfinanzministerium (Info)
Bedeutungen:
- historisch: Ministerium, das im Deutschen Reich für die Finanzen zuständig war
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Reich und Finanzministerium mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- Finanzministerium
Beispiele:
- „Die an sich unscheinbaren Faltbriefe sind mir aufgefallen, weil einige mit unversehrten roten Papiersiegelmarken des Reichsfinanzministeriums versehen waren und schöne Stempelabschläge aufwiesen.“[1]
Übersetzungen
historisch: Ministerium, das im Deutschen Reich für die Finanzen zuständig war
- Wikipedia-Artikel „Reichsfinanzministerium“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Reichsfinanzministerium“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Reichsfinanzministerium“
Quellen:
- ↑ Wolfgang Baldus: Philatelistische Fundstücke aus den 1-Euro-Messekartons (59). In: philatelie. Das Magazin des Bundes Deutscher Philatelisten. Nummer 490, April 2018, ISSN 1619-5892, Seite 37., DNB 012758477 .