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Reisegepäckversicherung wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Rei·se·ge·päck·ver·si·che·rung, Plural: Rei·se·ge·päck·ver·si·che·run·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Reisegepäckversicherung (Info)
Bedeutungen:
- Versicherung, die für Schäden am oder den Verlust des während einer Reise mitgeführten Gepäcks aufkommt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Reisegepäck und Versicherung
Oberbegriffe:
- Versicherung
Beispiele:
- „Diese kostet 90 Euro pro Jahr und inkludiert neben dem Hole-in-One (500 Euro bei offiziellen Tunieren) unter anderem auch eine Reisegepäckversicherung für die Ausrüstung.“[1]
- „Eine Reisegepäckversicherung muss in die Tasche. Die kostet nur wenige Euro mehr und erstattet sogar den vollen Restwert der Kamera.“[2]
Übersetzungen
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Reisegepäckversicherung“, Seite 893.
- Duden online „Reisegepäckversicherung“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Reisegepäckversicherung“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Reisegepäckversicherung“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Reisegepäckversicherung“
Quellen: