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Worttrennung:
- Rol·ler·füh·rer·schein, Plural: Rol·ler·füh·rer·schei·ne
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- Fahrerlaubnis für einen Motorroller
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Roller und Führerschein
Synonyme:
- Motorrollerführerschein
Oberbegriffe:
- Führerschein
Beispiele:
- „Ist ja schon toll, wenn man mobil ist und im Besitz eines Rollerführerscheins, da gebe ich ihnen ja Recht.“[1]
- „Mit dem sogenannten Rollerführerschein, Klasse AM, dürfen Sie ab 16 Jahren ein Quad fahren.“[2]
- „Normalerweise darf man dieses E-Auto ab 15 Jahren mit Rollerführerschein fahren (45 km/h Spitze, 8 PS).“[3]
Übersetzungen
Fahrerlaubnis für einen Motorroller
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Rollerführerschein“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rollerführerschein“
Quellen:
- ↑ Vorurteile: Von Döneressern und Ausländerfeinden. In: Spiegel Online. 10. Juli 2009, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 29. Mai 2024) .
- ↑ Quad: Welchen Führerschein benötigen Sie?. In: FOCUS Online. 6. August 2021, ISSN 0943-7576 (URL, abgerufen am 29. Mai 2024) .
- ↑ Die krassesten Karren der Essen Motor Show. In: Bild.de. 1. Dezember 2023 (URL, abgerufen am 29. Mai 2024) .