Schranken-Schranke

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Schranken-Schranke (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Schranken-Schranke die Schranken-Schranken
Genitiv der Schranken-Schranke der Schranken-Schranken
Dativ der Schranken-Schranke den Schranken-Schranken
Akkusativ die Schranken-Schranke die Schranken-Schranken

Worttrennung:

Schran·ken-Schran·ke, Plural: Schran·ken-Schran·ken

Aussprache:

IPA: ,
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Schranken-Schranke (Info), —

Bedeutungen:

Recht: Beschränkung der Einschränkung von Grundrechten (grundsätzlich können die durch das Grundgesetz garantierten Rechte durch Gesetz eingeschränkt werden, sogenannte Schranken-Schranken setzen dieser Einschränkungsmöglichkeit jedoch Grenzen)

Oberbegriffe:

Rechtfertigung, Rechtsstaatsprinzip

Unterbegriffe:

Bestimmtheitsgrundsatz, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Wesentlichkeitstheorie

Synonyme:

Gegenschranke

Beispiele:

„Eine Schranken-Schranke, die nicht wie ein eigenes Grundrecht aussieht, ist in der Verbürgung von Art. 8 enthalten, dass Versammlungen ohne Anmeldung oder Erlaubnis stattfinden können (vgl Rn 775).“[1]
„Als zwei eigenständige Schranken-Schranken versteht das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Vertrauensschutz bei Eingriffen in die allgemeine Handlungsfreiheit, “[2]
„Wenn der Staat Grundrechte einschränkt, unterliegt er dabei seinerseits Grenzen, den sog. Schranken-Schranken.[3]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Schranken-Schranken

Quellen:

  1. Pieroth, Schlink, Grundrechte: Staatsrecht II, 25. Auflage (2009, ISBN 978-3-8114-9709-2), Seite 68, Abschnitt 286
  2. Frank Riechelmann, Rechtssicherheit als Freiheitsschutz (2009), Seite 93
  3. Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht (2008, ISBN 978-3-8114-3521-6), Seite 49