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Schranken-Schranke wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Schran·ken-Schran·ke, Plural: Schran·ken-Schran·ken
Aussprache:
- IPA: ,
- Hörbeispiele: Schranken-Schranke (Info), —
Bedeutungen:
- Recht: Beschränkung der Einschränkung von Grundrechten (grundsätzlich können die durch das Grundgesetz garantierten Rechte durch Gesetz eingeschränkt werden, sogenannte Schranken-Schranken setzen dieser Einschränkungsmöglichkeit jedoch Grenzen)
Oberbegriffe:
- Rechtfertigung, Rechtsstaatsprinzip
Unterbegriffe:
- Bestimmtheitsgrundsatz, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Wesentlichkeitstheorie
Synonyme:
- Gegenschranke
Beispiele:
- „Eine Schranken-Schranke, die nicht wie ein eigenes Grundrecht aussieht, ist in der Verbürgung von Art. 8 enthalten, dass Versammlungen ohne Anmeldung oder Erlaubnis stattfinden können (vgl Rn 775).“[1]
- „Als zwei eigenständige Schranken-Schranken versteht das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Vertrauensschutz bei Eingriffen in die allgemeine Handlungsfreiheit, “[2]
- „Wenn der Staat Grundrechte einschränkt, unterliegt er dabei seinerseits Grenzen, den sog. Schranken-Schranken.“[3]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Schranken-Schranken“
Quellen:
- ↑ Pieroth, Schlink, Grundrechte: Staatsrecht II, 25. Auflage (2009, ISBN 978-3-8114-9709-2), Seite 68, Abschnitt 286
- ↑ Frank Riechelmann, Rechtssicherheit als Freiheitsschutz (2009), Seite 93
- ↑ Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht (2008, ISBN 978-3-8114-3521-6), Seite 49