Staatslehre

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Staatslehre (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Staatslehre
Genitiv der Staatslehre
Dativ der Staatslehre
Akkusativ die Staatslehre

Worttrennung:

Staats·leh·re, kein Plural

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Staatslehre (Info)

Bedeutungen:

diejenige Wissenschaft, die das Wesen des Staates untersucht

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Staat und Lehre sowie dem Fugenelement -s

Unterbegriffe:

Staatsphilosophie

Beispiele:

Die Staatsphilosophie ist ein Teil der allgemeinen Staatslehre.[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Staatslehre
Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Staatslehre
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Staatslehre
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalStaatslehre
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Staatslehre
Duden online „Staatslehre
Brockhaus-Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden. Neunzehnte, völlig neu bearbeitete Auflage. Einundzwanzigster Band: Sr–Teo, F.A. Brockhaus GmbH, Mannheim 1993, ISBN 3-7653-1121-9, DNB 930739450, Seite 22, Artikel „Staatslehre, allgemeine“

Quellen:

  1. : Brockhaus-Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden. Neunzehnte, völlig neu bearbeitete Auflage. Einundzwanzigster Band: Sr–Teo, F.A. Brockhaus GmbH, Mannheim 1993, ISBN 3-7653-1121-9, DNB 930739450, Seite 23, Artikel „Staatsphilosophie“