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Worttrennung:
- Start·be·rech·ti·gung, Plural: Start·be·rech·ti·gun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Startberechtigung (Info)
Bedeutungen:
- Berechtigung, an den Start gehen zu dürfen; einen Start durchzuführen
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Start und Berechtigung
Sinnverwandte Wörter:
- Startbewilligung, Starterlaubnis, Startfreigabe
Oberbegriffe:
- Berechtigung
Beispiele:
- „Ab sofort stehen die Startberechtigungen (früher Vignetten) allen Aktiven des ÖTSV (oder den Klubverantwortlichen für die Paare) im Aktivenportal zur Verfügung.“[1]
- „Eiskunstlauf-Star Jewgeni Pluschenko steht nach der Aberkennung seiner offiziellen Startberechtigung vor dem Ende seiner Karriere.“[2]
Übersetzungen
Berechtigung, an den Start gehen zu dürfen; einen Start durchzuführen
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Startberechtigung“, Seite 1016.
- Duden online „Startberechtigung“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Startberechtigung“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Startberechtigung“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Startberechtigung“
Quellen: