Szeneanwalt

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Szeneanwalt (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Szeneanwalt die Szeneanwälte
Genitiv des Szeneanwalts
des Szeneanwaltes
der Szeneanwälte
Dativ dem Szeneanwalt den Szeneanwälten
Akkusativ den Szeneanwalt die Szeneanwälte

Worttrennung:

Sze·ne·an·walt, Plural: Sze·ne·an·wäl·te

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Szeneanwalt (Info)

Bedeutungen:

Anwalt, der vorrangig Personen aus einer bestimmten sozialen Gruppe vertritt

Herkunft:

Determinativkompositum aus Szene und Anwalt

Oberbegriffe:

Anwalt

Beispiele:

„Noch dreister traten die drei Verteidiger von Ralf Wohlleben auf, allesamt einschlägig bekannte Szeneanwälte.[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Suchergebnisse für „Szeneanwalt
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Szeneanwalt
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalSzeneanwalt

Quellen:

  1. Andreas Förster: Es ist zum Zweifeln. In: der Freitag. Nummer 24, 14. Juni 2018, ISSN 0945-2095, Seite 5.