Tabularersitzung

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Tabularersitzung (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Tabularersitzung die Tabularersitzungen
Genitiv der Tabularersitzung der Tabularersitzungen
Dativ der Tabularersitzung den Tabularersitzungen
Akkusativ die Tabularersitzung die Tabularersitzungen

Worttrennung:

Ta·bu·lar·er·sit·zung, Plural: Ta·bu·lar·er·sit·zun·gen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Tabularersitzung (Info)

Bedeutungen:

deutsches Zivilrecht: Erwerb des Eigentums an einem Grundstück durch 30-jährige zu Unrecht bestehende Eintragung als Eigentümer im Grundbuch verbunden mit genauso langem Eigenbesitz des Eingetragenen (§ 900 Abs. 1 BGB)

Synonyme:

Buchersitzung

Sinnverwandte Wörter:

Kontratabularersitzung

Gegenwörter:

Mobiliarersitzung

Oberbegriffe:

Ersitzung

Beispiele:

„Da die Buch- oder Tabularersitzung ebenfalls – wenn auch nur mittelbaren – Eigenbesitz als Rechtsscheinsträger fordert, sind neben dem Eigentum (§ 900 Abs. 1 BGB) nur solche dinglichen Grundstücksrechte erfasst, die zum Sach- oder Rechtsbesitz berechtigen oder auf deren Ausübung die Besitzschutzansprüche anwendbar sind (§ 900 Abs. 2 BGB)“[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Tabularersitzung
Jürgen F. Baur/Rolf Stürner: Sachenrecht, 18. Auflage, 2009, § 53, Rdnr. 87
Klaus Vieweg/Almuth Werner: Sachenrecht, 4. Auflage, 2010, § 6, Rdnr. 8

Quellen:

  1. Klaus Vieweg/Almuth Werner: Sachenrecht, 4. Auflage, 2010, § 6, Rdnr. 8