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Tabularersitzung wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ta·bu·lar·er·sit·zung, Plural: Ta·bu·lar·er·sit·zun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Tabularersitzung (Info)
Bedeutungen:
- deutsches Zivilrecht: Erwerb des Eigentums an einem Grundstück durch 30-jährige zu Unrecht bestehende Eintragung als Eigentümer im Grundbuch verbunden mit genauso langem Eigenbesitz des Eingetragenen (§ 900 Abs. 1 BGB)
Synonyme:
- Buchersitzung
Sinnverwandte Wörter:
- Kontratabularersitzung
Gegenwörter:
- Mobiliarersitzung
Oberbegriffe:
- Ersitzung
Beispiele:
- „Da die Buch- oder Tabularersitzung ebenfalls – wenn auch nur mittelbaren – Eigenbesitz als Rechtsscheinsträger fordert, sind neben dem Eigentum (§ 900 Abs. 1 BGB) nur solche dinglichen Grundstücksrechte erfasst, die zum Sach- oder Rechtsbesitz berechtigen oder auf deren Ausübung die Besitzschutzansprüche anwendbar sind (§ 900 Abs. 2 BGB)“[1]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Tabularersitzung“
- Jürgen F. Baur/Rolf Stürner: Sachenrecht, 18. Auflage, 2009, § 53, Rdnr. 87
- Klaus Vieweg/Almuth Werner: Sachenrecht, 4. Auflage, 2010, § 6, Rdnr. 8
Quellen:
- ↑ Klaus Vieweg/Almuth Werner: Sachenrecht, 4. Auflage, 2010, § 6, Rdnr. 8