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Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (Deutsch)
Worttrennung:
- Ta·ges·be·treu·ungs·kos·ten·be·tei·li·gungs·ge·setz, Plural: Ta·ges·be·treu·ungs·kos·ten·be·tei·li·gungs·ge·set·ze
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (Info)
Bedeutungen:
- Gesetz, in dem geregelt wird in welchem Umfang sich das Kind und die Eltern an den Kosten der Inanspruchnahme der Förderung in einer Tageseinrichtung zu beteiligen haben
Abkürzungen:
- TKBG
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Tagesbetreuungskosten und Beteiligungsgesetz
Oberbegriffe:
- Gesetz
Beispiele:
- Das Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz regelt die Höhe der elterlichen Beteiligung in Kindertageseinrichtungen.
Redewendungen:
Charakteristische Wortkombinationen:
Wortbildungen:
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Kindertagesförderungsgesetz (Berlin)“