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Tatvorwurf wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Tat·vor·wurf, Plural: Tat·vor·wür·fe
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Tatvorwurf (Info)
Bedeutungen:
- Rechtssprache, meist Plural: Beschuldigung, eine Straftat begangen zu haben
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Tat und Vorwurf
Oberbegriffe:
- Vorwurf
Beispiele:
Übersetzungen
Rechtssprache, meist Plural: Beschuldigung, eine Straftat begangen zu haben
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Tatvorwurf“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Tatvorwurf“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Tatvorwurf“
- Duden online „Tatvorwurf“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Tatvorwurf“