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Worttrennung:
- Teil·nah·me·ge·bühr, Plural: Teil·nah·me·ge·büh·ren
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Teilnahmegebühr (Info)
Bedeutungen:
- Gebühr, die man für die Teilnahme an etwas entrichten muss
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Teilnahme und Gebühr
Oberbegriffe:
- Gebühr
Beispiele:
- „Auch das Corporate Research Foundation Institute (CRF), das "Top-Arbeitgeber" auszeichnet, verlangt eine Teilnahmegebühr, etwa 10.000 Euro.“[1]
- „Das Gericht in Sachsen-Anhalt müsse nun klären, ob bei Dietze vor rund dreieinhalb Jahren die Voraussetzungen vorgelegen haben, dass er mit der Teilnahmegebühr von 15 Euro "ausschließlich oder doch ganz überwiegend die Veranstaltungskosten gedeckt" hatte.“[2]
- „Gerät ein Teilnehmer mit der Zahlung der Teilnahmegebühr in Verzug, werden pro Mahnung Mahngebühren in Höhe von 5,- Euro erhoben.“[3]
- „Da die Wege auf Privatland verlaufen, wird ein Teil der Teilnahmegebühren an die Landbesitzer abgeführt.“[4]
Übersetzungen
Gebühr, die man für die Teilnahme an etwas entrichten muss
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Teilnahmegebühr“, Seite 1054.
- Duden online „Teilnahmegebühr“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Teilnahmegebühr“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Teilnahmegebühr“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Teilnahmegebühr“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Teilnahmegebühr“
Quellen: