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Worttrennung:
- Teil·nah·me·ge·bühr, Plural: Teil·nah·me·ge·büh·ren
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Teilnahmegebühr (Info)
Bedeutungen:
- Gebühr, die man für die Teilnahme an etwas entrichten muss
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Teilnahme und Gebühr
Sinnverwandte Wörter:
- Nenngeld
Oberbegriffe:
- Gebühr
Beispiele:
- „Das Gericht in Sachsen-Anhalt müsse nun klären, ob bei Dietze vor rund dreieinhalb Jahren die Voraussetzungen vorgelegen haben, dass er mit der Teilnahmegebühr von 15 Euro "ausschließlich oder doch ganz überwiegend die Veranstaltungskosten gedeckt" hatte.“[1]
- „Da die Wege auf Privatland verlaufen, wird ein Teil der Teilnahmegebühren an die Landbesitzer abgeführt.“[2]
Übersetzungen
Gebühr, die man für die Teilnahme an etwas entrichten muss
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Teilnahmegebühr“, Seite 1054.
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Teilnahmegebühr“
- Duden online „Teilnahmegebühr“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Teilnahmegebühr“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Teilnahmegebühr“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Teilnahmegebühr“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Teilnahmegebühr“
Quellen: