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Nicht mehr gültige Schreibweisen:
- bis 1901: Theilnehmer
Worttrennung:
- Teil·neh·mer, Plural: Teil·neh·mer
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Teilnehmer (Info)
Bedeutungen:
- Person oder Gruppe, die an einem Ereignis oder einer Veranstaltung beteiligt ist
- Deutschland, Strafrecht: Oberbegriff für Anstifter und Gehilfen
Herkunft:
- Ableitung zum Stamm des Verbs teilnehmen mit dem Derivatem (= Ableitungsmorphem) -er
Synonyme:
- Teilnehmender
Gegenwörter:
- Abwesender
- Täter
Weibliche Wortformen:
- Teilnehmerin
Oberbegriffe:
- Beteiligter
Unterbegriffe:
- Befragungsteilnehmer, Besprechungsteilnehmer, Expeditionsteilnehmer, Fernsprechteilnehmer, Finalteilnehmer, Gipfelteilnehmer, Kampfteilnehmer, Konferenzteilnehmer, Kongressteilnehmer, Kriegsteilnehmer, Kursteilnehmer, Lehrgangsteilnehmer, Marathon-Teilnehmer (→ Halbmarathon-Teilnehmer), Olympiateilnehmer, Projektteilnehmer, Review-Teilnehmer (→ Peer-Review-Teilnehmer), Schulungsteilnehmer, Seminarteilnehmer, Spielteilnehmer, Studienteilnehmer, Tagungsteilnehmer, Trainingsteilnehmer, Triathlon-Teilnehmer, Turnierteilnehmer, Umfrageteilnehmer, Verkehrsteilnehmer, Versammlungsteilnehmer, Viertelfinalteilnehmer, Wettbewerbsteilnehmer
- Anstifter, Gehilfe
Beispiele:
- Als Teilnehmer kommen alle in Frage, die das erste Semester mit Erfolg bestanden haben.
- Die Teilnehmer an der Tagung müssen einen Tagungsbeitrag leisten.
- „Alle zwölf Teilnehmer wussten von mindestens einem Fall von Gewalt in der Familie.“[1]
- „Die Teilnehmer setzten sich aus Männern und Matronen der älteren Behördenschaft zusammen, die mehr oder weniger maßgebliche Funktionen als Büroreferenten, Sachbearbeiter, Protokollführer und dergleichen ausübten.“[2]
- Teilnehmer erfüllen den Tatbestand des in Frage stehenden Delikts im Gegensatz zum Täter nicht.
Charakteristische Wortkombinationen:
- aktiver, passiver Teilnehmer
Wortbildungen:
- Teilnehmeranzahl, Teilnehmerfeld, Teilnehmerkreis, Teilnehmerland, Teilnehmerliste, Teilnehmerpotenzial, Teilnehmerstrafbarkeit, Teilnehmervorstellung, Teilnehmerzahl
Übersetzungen
Person oder Gruppe, die an einem Ereignis oder einer Veranstaltung beteiligt ist
Deutschland, Strafrecht: Oberbegriff für Anstifter und Gehilfen
- Wikipedia-Artikel „Teilnehmer“
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Theilnehmer“, veraltete Schreibweise
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Teilnehmer“
- Duden online „Teilnehmer“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Teilnehmer“
- Volker Krey: Deutsches Strafrecht, Allgemeiner Teil, Band 2, Seite 2
Quellen:
- ↑ Sabine Bode: Die vergessene Generation. Die Kriegskinder brechen ihr Schweigen. 3. Auflage. Klett-Cotta, Stuttgart 2013, ISBN 978-3-608-94797-7, Seite 27.
- ↑ Hermann Kasack: Die Stadt hinter dem Strom. Roman. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1996, ISBN 3-518-39061-9, Seite 221. Entstanden in der Zeit 1942 – 1946.