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Worttrennung:
- Tes·ta·ments·voll·stre·cker, Plural: Tes·ta·ments·voll·stre·cker
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Testamentsvollstrecker (Info)
Bedeutungen:
- Rechtswesen: die (in der Regel vom Erblasser) ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen hat
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Testament und Vollstrecker
Beispiele:
- Der Schwerpunkt der Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers liegt auf der Besorgung wirtschaftlicher Belange und damit nicht im Bereich der Rechtsberatung.
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Testamentsvollstrecker“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Testamentsvollstrecker“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Testamentsvollstrecker“
- The Free Dictionary „Testamentsvollstrecker“
- Duden online „Testamentsvollstrecker“