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Truppendienstgericht wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Trup·pen·dienst·ge·richt, Plural: Trup·pen·dienst·ge·rich·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Truppendienstgericht (Info)
Bedeutungen:
- Deutschland: Gericht der Bundeswehr, das für Disziplinarverfahren gegen Soldaten und für Verfahren über Beschwerden von Soldaten zuständig ist
Abkürzungen:
- TDG
Oberbegriffe:
- Bundesgericht, Wehrdienstgericht
Beispiele:
- „In vollem Umfang kommt diese Regelung nur beim Bundespatentgericht und beim Truppendienstgericht zur Geltung.“[1]
- „Hält das Truppendienstgericht eine Arreststrafe nicht für begründet, so entscheidet der Disziplinarvorgesetzte, ob und mit welcher anderen Disziplinarstrafe er den Beschuldigten bestraft.“[2]
- „Das Truppendienstgericht Mitte in Koblenz meldete für die Zeit zwischen 1981 und 1991 19 verhandelte Fälle: 14 Disziplinarmaßnahmen, aber auch vier Freisprüche und eine Verfahrenseinstellung.“[3]
- „Das Truppendienstgericht hat im Unterschied zu den Beschwerdeinstanzen nur über die Rechtmäßigkeit der angegriffenen.“[4]
- „Lässt das Truppendienstgericht die Rechtsbeschwerde nicht zu, kann nach § 22b WBO Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.“[5]
- „Bei uns kamen diese Kerle schon bei der kleinsten Verfehlung vor ein Truppendienstgericht.“[6]
Übersetzungen
Gericht der Bundeswehr, das für Disziplinarverfahren gegen Soldaten und für Verfahren über Beschwerden von Soldaten zuständig ist
- Wikipedia-Artikel „Truppendienstgericht“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Truppendienstgericht“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Truppendienstgericht“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Truppendienstgericht“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Truppendienstgericht“
Quellen:
- ↑ Udo Tietjen: Der geeignete Richter. Tectum Wissenschaftsverlag, 2022, ISBN 978-3-8288-7873-0, Seite 158 (Zitiert nach Google Books)
- ↑ Thorsten Kingreen, Ralf Poscher, Kingreen Poscher: Grundrechte. Staatsrecht II. C. F. Müller, 2021, ISBN 978-3-8114-8886-1, Seite 2466 (Zitiert nach Google Books)
- ↑ Klaus Storkmann: Tabu und Toleranz. Walter de Gruyter GmbH & Co KG, 2021, ISBN 978-3-11-073290-0, Seite 178 (Zitiert nach Google Books)
- ↑ Dirk Ehlers, Michael Fehling, Hermann Pünder: Besonderes Verwaltungsrecht. C.F. Müller GmbH, 2021, ISBN 978-3-8114-7234-1, Seite 177 (Zitiert nach Google Books)
- ↑ Timo Walter, Norman Vogt, Rudolf Josef Schlaffer, Christoph M. Scheuren, Ulrich Lucks, Moritz Philipp Koch, Frederik Just, Esther Iglesias Appuhn, Theodor Höges, Roland Fritzen, Florian Faulenbach, Harald Peter Erkens, Thomas Engelien-Schulz, Christine Dechmann, Danja Blöcher, Christian Wesemann, Alexander Sanne: Wehrrecht. Kohlhammer Verlag, 2021, ISBN 978-3-17-039020-1, Seite 217 (Zitiert nach Google Books)
- ↑ Martin Barkawitz: 20 Hammer Krimis. BookRix, 2020, ISBN 978-3-7487-6290-4, Seite 949 (Zitiert nach Google Books)