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Worttrennung:
- Un·ter·schla·gung, Plural: Un·ter·schla·gun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Unterschlagung (Info)
- Reime: -aːɡʊŋ
Bedeutungen:
- rechtswidrige Aneignung fremden Eigentums, das sich bereits im eigenen Besitz befindet
Herkunft:
- Ableitung des Substantivs zum Verb unterschlagen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Sinnverwandte Wörter:
- Hinterziehung, Veruntreuung
Unterbegriffe:
- Amtsunterschlagung, Fundunterschlagung, Geldunterschlagung
Beispiele:
- „Gegen den Mann wird nun wegen Unterschlagung ermittelt.“[1]
- „Wegen Unterschlagung und Urkundenfälschung wird er verurteilt, kommt für zwölf Monate ins Gefängnis.“[2]
Übersetzungen
rechtswidrige Aneignung fremden Eigentums im Eigenbesitz
- Wikipedia-Artikel „Unterschlagung“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Unterschlagung“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Unterschlagung“
- The Free Dictionary „Unterschlagung“
- Duden online „Unterschlagung“
Quellen:
- ↑ Andreas Ostermeier: Postbote wirft 650 Briefe in den Wald. In: sueddeutsche.de. 28. März 2014, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 20. November 2016) .
- ↑ Reymer Klüver: Die letzten Tage des Patrice Lumumba. In: GeoEpoche: Afrika 1415-1960. Nummer Heft 66, 2014 , Seite 140-151, Zitat Seite 145.