Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Hallo, Sie haben hier nach der Bedeutung des Wortes Unwissenheit schützt vor Strafe nicht gesucht. In DICTIOUS findest du nicht nur alle Wörterbuchbedeutungen des Wortes Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, sondern erfährst auch etwas über seine Etymologie, seine Eigenschaften und wie man Unwissenheit schützt vor Strafe nicht in der Einzahl und Mehrzahl ausspricht. Hier finden Sie alles, was Sie über das Wort Unwissenheit schützt vor Strafe nicht wissen müssen. Die Definition des Wortes Unwissenheit schützt vor Strafe nicht wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition vonUnwissenheit schützt vor Strafe nicht und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.

Anmerkung:

Zum Beispiel besagt § 2 des ABGB: „Sobald ein Gesetz gehörig kund gemacht worden ist, kann sich niemand damit entschuldigen, daß ihm dasselbe nicht bekannt geworden sey.“[1]

Worttrennung:

Un·wis·sen·heit schützt vor Stra·fe nicht

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Unwissenheit schützt vor Strafe nicht (Info)

Bedeutungen:

Bezieht sich allein auf die Kenntnis von Gesetzen bzw. eine Rechtsvorschrift. Der Gesetzgeber setzt voraus, dass sich jeder über die Gesetzeslage kundig macht. Tatsächlich kennt das Strafgesetzbuch aber nur Vorsatz und fahrlässiges Verhalten als Voraussetzung für eine Straftat. Daher muss bei jedem Einzelfall geprüft werden, ob zumindest fahrlässiges Verhalten vorliegt.

Übersetzungen

Redensarten-Index „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Quellen:

  1. Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, § 2. 1. Januar 1812, abgerufen am 26. Mai 2014.

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Alter schützt vor Torheit nicht