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Vermarktungsrecht wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Anmerkung:
- Das Wort findet meist im Plural Verwendung.[1]
Worttrennung:
- Ver·mark·tungs·recht, Plural: Ver·mark·tungs·rech·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Vermarktungsrecht (Info)
Bedeutungen:
- Wirtschaft: Berechtigung, etwas öffentlich anbieten, bewerben und verkaufen zu dürfen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Vermarktung und Recht sowie dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- Recht
Beispiele:
- „Ein Damen-T-Shirt mit dem Schriftzug ‚Atréju‘, eine Handyhülle mit dem Elfenbeinturm der kindlichen Kaiserin: Noch 35 Jahre nach der Filmpremiere lässt sich mit Fanartikeln der ‚Unendlichen Geschichte‘ Geld verdienen – und wird um die Vermarktungsrechte gestritten.“[2]
Übersetzungen
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Vermarktungsrecht“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vermarktungsrecht“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Vermarktungsrechte“
- Duden online „Vermarktungsrecht“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Vermarktungsrecht“
Quellen:
- ↑ Vergleiche Duden online „Vermarktungsrecht“ und Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Vermarktungsrechte“, wo als Pluraletantum geführt.
- ↑ Hendrik Steinkuhl: Der unendliche Streit um „Die unendliche Geschichte“. In: Spiegel Online. 11. März 2019, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 30. November 2020) .