Vernunftrecht

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Vernunftrecht (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Vernunftrecht
Genitiv des Vernunftrechtes
des Vernunftrechts
Dativ dem Vernunftrecht
dem Vernunftrechte
Akkusativ das Vernunftrecht

Worttrennung:

Ver·nunft·recht, kein Plural

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Vernunftrecht (Info)

Bedeutungen:

Rechtsphilosophie: spezielle von dem deutschen Philosophen Immanuel Kant begründete Form überpositiven Rechts, das in keiner Weise mehr wie etwa das klassische Naturrecht in der Natur, sondern das rein in der selbstreflexiven Vernunft des Menschen gründet

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Vernunft und Recht

Gegenwörter:

Naturrecht, Rechtspositivismus

Oberbegriffe:

überpositives Recht, Recht

Beispiele:

Nach Kant liegt der Zielpunkt des Vernunftrechts im positiven Recht des Staates.
Die Rechtsgelehrten Francisco de Vitoria und Hugo Grotius haben in gewisser Hinsicht das Kantsche Vernunftrecht vorgebildet.

Charakteristische Wortkombinationen:

das neuzeitliche Vernunftrecht

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Vernunftrecht
Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Vernunftrecht
Brockhaus-Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden. Neunzehnte, völlig neu bearbeitete Auflage. Dreiundzwanzigster Band: Us–Wej, F.A. Brockhaus GmbH, Mannheim 1994, ISBN 3-7653-1123-5, DNB 940015625, Seite 248, Eintrag „Vernunftrecht“ mit Verweis auf den Artikel „Naturrecht“