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Worttrennung:
- Ver·wal·tungs·be·hör·de, Plural: Ver·wal·tungs·be·hör·den
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Verwaltungsbehörde (Info)
Bedeutungen:
- Behörde, die die öffentliche Verwaltung wahrnimmt
Oberbegriffe:
- Behörde
Unterbegriffe:
- Bezirksverwaltungsbehörde, Gemeindeverwaltungsbehörde, Kreisverwaltungsbehörde
- Bezirkshauptmannschaft, Gemeindeamt, Hofkriegsrat
Beispiele:
- „Verfassungs-, Rechts- und Wirtschaftsgeschichte. Die ersten Anfänge und die Entwicklung einer obersten Verwaltungsbehörde in Württemberg, des fürstlichen Rats, seit dem 15. Jh. verfolgt Irmgard Kothe - 2377 auf Grund der Kanzleiakten, der alten Landschreibereirechnungen und der sog.“[1]
- „Lüneburg - Wer nach einem einfachen Rotlicht-Verstoß der Verwaltungsbehörde den Fahrer nicht nennen will, muß damit rechnen, ein halbes Jahr ein Fahrtenbuch führen zu müssen.“[2]
- „Es besteht kein Zweifel, daß unsere führenden Verwaltungsbehörden die deutsche Situation und unsere Mission in Deutschland mit sehr viel Kenntnis und Verständnis betrachten.“[3]
Übersetzungen
Behörde, die die öffentliche Verwaltung wahrnimmt
- Wikipedia-Artikel „Verwaltungsbehörde“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verwaltungsbehörde“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Verwaltungsbehörde“
- The Free Dictionary „Verwaltungsbehörde“
Quellen:
- ↑ Jahresberichte für deutsche Geschichte / Hrsg. v. Albert Brackmann u. Fritz Hartung. - Leipzig : Koehler. - 14. Jahrgang 1938. - 1940. - XXII, 524 S.
- ↑ Urteil: Sechs Monate Fahrtenbuch reichen aus. Hamburger Abendblatt, archiviert vom Original am 22. Januar 2005 abgerufen am 1. Mai 2012 (HTML, Deutsch).
- ↑ Carl Zuckmayer: Deutschlandbericht für das Kriegsministerium der Vereinigten Staaten von Amerika; herausgegeben von Gunther Nickel, Johanna Schrön und Hans Wagener. 3. Auflage. Wallstein, Göttingen 2004, ISBN 3-89244-771-3, Seite 80 .