Verwaltungsmacht

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Verwaltungsmacht (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Verwaltungsmacht die Verwaltungsmächte
Genitiv der Verwaltungsmacht der Verwaltungsmächte
Dativ der Verwaltungsmacht den Verwaltungsmächten
Akkusativ die Verwaltungsmacht die Verwaltungsmächte

Worttrennung:

Ver·wal·tungs·macht, Plural: Ver·wal·tungs·mäch·te

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Verwaltungsmacht (Info)

Bedeutungen:

Staat, der ein anderes Gebiet verwaltet
kein Plural: Recht und Möglichkeit, über ein Gebiet/Konstrukt zu bestimmen

Herkunft:

Determinativkompositum aus Verwaltung und Macht mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

Macht

Beispiele:

„Die Verwaltungsmacht hat die Pflicht, dafür zu sorgen, daß das Treuhandgebiet seinen Beitrag zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit leistet.“[1]
Die Verwaltungsmacht ist zum Jahreswechsel an die legitimen Erben übertragen worden.

Übersetzungen

Wikipedia-Suchergebnisse für „Verwaltungsmacht
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verwaltungsmacht
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Verwaltungsmacht
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalVerwaltungsmacht

Quellen:

  1. Die Charta der Vereinten Nationen. Abgerufen am 14. März 2022.