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Die abgeleiteten Stämme werden durch präfigierte oder infigierte Stammesmodifikationen gebildet. Alle Hauptstammformen können durch tan- und ta-Infixe erweitert werden. In der englischen Fachliteratur werden die Stämme mit römischen Ziffern bezeichnet.
Der Grundstamm, bzw. „I“, entspricht dem I. Stamm im Arabischen und dem Qal im Hebräischen. Keine Erweiterung. Von ihm werden die anderen Stämme abgeleitet.
Der Doppelungsstamm, bzw. „II“, entspricht dem II. Stamm im Arabischen und dem Piʿel im Hebräischen. Er wird durch das Verdoppeln des mittleren Radikals gebildet, das Konjugationspräfix ist u-. Er hat eine faktitive, mitunter eine daklarative Bedeutung.
Der Š-Stamm, bzw. „III“, entspricht dem Hifʿil im Hebräischen. Er wird durch ein ša-/šu-/-š- vor dem ersten Radikal und hinter dem konjugationspräfix (u-) gebildet, Er hat eine kausative Bedeutung.
Der N-Stamm, bzw. „IV“, entspricht dem VII. Stamm im Arabischen und dem Nifʿal im Hebräischen. Er wird durch ein na-/-n- vor dem ersten Radikal und hinter dem konjugationspräfix (u-) gebildet, Er hat eine passive, bei Zustansdverben in der Regel ingressive Bedeutung.
Alle vier Stämme können durch ein ta-Infix zwischen dem 1. und 2. Radikal (G- und D-Stamm) bzw. zwischen š-/n-Erweiterung und 1. Radikal (Š- und N-Stamm) erweitert werden. Der jeweils so genannte Gt-Stamm/Dt-/Št-/Nt-Stamm hat eine reziproke/manchmal reflexive/die Dauer ausdrückende Bedeutung.[1]
Alle vier Stämme können durch ein tan-Infix zwischen dem 1. und 2. Radikal (G- und D-Stamm) bzw. zwischen š-/n-Erweiterung und 1. Radikal (Š- und N-Stamm) erweitert werden. Der jeweils so genannte Gtn-/Dtn/Štn-Ntn-Stamm hat dann noch eine wiederholende (iterative) oder/und gewohnheitsmäßige (habitative) Bedeutung.
Quellen: