Volksbegehren

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Volksbegehren (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Volksbegehren die Volksbegehren
Genitiv des Volksbegehrens der Volksbegehren
Dativ dem Volksbegehren den Volksbegehren
Akkusativ das Volksbegehren die Volksbegehren

Worttrennung:

Volks·be·geh·ren, Plural: Volks·be·geh·ren

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Volksbegehren (Info)

Bedeutungen:

in Deutschland und Österreich: Instrument der direkten Demokratie zur Einbringung eines Gesetzesvorschlags in das Parlament

Sinnverwandte Wörter:

Bürgerbegehren, Volksantrag, Volksinitiative, Volkspetition

Oberbegriffe:

Plebiszit, Volksgesetzgebung

Unterbegriffe:

Frauenvolksbegehren, Klimavolksbegehren
fakultatives Referendum, Korrekturbegehren

Beispiele:

Rechtsgültige Volksbegehren sind von der Volksvertretung binnen drei Monaten nach Unterbreitung zu behandeln und binnen weiterer drei Monate dem Volk zur Entscheidung vorzulegen.
Deutschland würde reformfähiger, wenn Teile der Bevölkerung ihre Fragen durch Volksbegehren besser an die gesamte Gesellschaft herantragen könnten.
„Ziel des Volksbegehrens ist es, gewinnorientierte Immobilienkonzerne zu enteignen, die mehr als 3000 Wohnungen in ihrem Bestand haben.“
„Das von der KPD erwirkte Volksbegehren hatte dieses Thema popularisiert und das politische Klima vergiftet.“

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Volksbegehren
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Volksbegehren
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalVolksbegehren
The Free Dictionary „Volksbegehren

Quellen:

  1. Verfassung des Freistaats Bayern, Art. 74, Abs. 5, Satz 1 siehe juris.de
  2. „Volksbegehren, Volksentscheid“ (DIE ZEIT, 14/2003)
  3. Wie sehr verpflichtet Eigentum? – Grundsatzdebatte über Enteignungen. In: Deutsche Welle. 5. April 2019 (URL, abgerufen am 20. Juli 2022).
  4. Wilhelm von Sternburg: „Als wäre alles das letzte Mal“: Erich Maria Remarque. Eine Biographie. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2000, ISBN 3-462-02917-7, Seite 161.