Vorlage:Stimmberechtigung

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Die derzeit gültigen Richtlinien sind:

1. Stimmberechtigt sind nur angemeldete Benutzer,

  • deren erste lokale Bearbeitung mindestens einen Monat zurückliegt und
  • die mindestens 150 Änderungen im Eintragsnamensraum haben.

Diese Kriterien müssen zu Beginn des Meinungsbilds bzw. der Abstimmung erfüllt sein.

2. Mehrfachbenutzerkonten sind nicht stimmberechtigt, selbst wenn die erforderlichen Kriterien erfüllt sind. Wer mehrfach abstimmt, wird nicht berücksichtigt, da er offensichtlich nicht an der Feststellung eines repräsentativen Meinungsbildes interessiert ist.

3. Die Meinungsäußerungen unbegrenzt gesperrter Benutzer werden entfernt, wenn der Sperrantrag vor Beginn des Meinungsbildes gestellt wurde oder eine Sperrung wegen Wahlverfälschungen erfolgt ist.

4. Es muss mit einer gültigen Unterschrift (Vier-Tilden-Signatur) unterschrieben werden. Ansonsten können die Meinungsäußerungen bzw. Vota diskussionslos entfernt werden.