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Wählertäuschung wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Wäh·ler·täu·schung, Plural: Wäh·ler·täu·schun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Wählertäuschung (Info)
Bedeutungen:
- Rechtssprache: (strafbares) Vorgehen, das dazu führt, dass ein Abstimmender in einer Wahl mit seinem Votum nicht entsprechend seinem wirklichen Willen gezählt wird (zum Beispiel will jemand »ja« zu einer Frage sagen, wird aber überzeugt, dass er dazu »nein« ankreuzen muss)
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Wähler und Täuschung
Oberbegriffe:
- Täuschung, Wahlstraftat
Beispiele:
- „Die NPD selbst wies den Vorwurf der Wählertäuschung zurück.“[1]
- Wählertäuschung ist strafbar, denn: „Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“[2]
Übersetzungen
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Wählertäuschung“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wählertäuschung“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Wählertäuschung“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Wählertäuschung“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Wählertäuschung“
Quellen: