Waffenhandel

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Waffenhandel (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Waffenhandel
Genitiv des Waffenhandels
Dativ dem Waffenhandel
Akkusativ den Waffenhandel

Worttrennung:

Waf·fen·han·del, kein Plural

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Waffenhandel (Info)

Bedeutungen:

Handel mit Waffen

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Waffe und Handel mit dem Fugenelement -n

Oberbegriffe:

Handel

Meronyme:

Waffenkauf, Waffenverkauf

Beispiele:

„Der Waffenbesitz wird in Deutschland seit 1972 bundeseinheitlich durch ein Waffengesetz geregelt, das den privaten Waffenbesitz zum Zweck der inneren Sicherheit kontrollieren und den illegalen Waffenbesitz und Waffenhandel bekämpfen soll.“[1]
„Am besten florierten Schmuggel, Geldwäsche und internationaler Waffenhandel.“[2]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Waffenhandel
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Waffenhandel
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Waffenhandel
The Free Dictionary „Waffenhandel
Duden online „Waffenhandel

Quellen:

  1. wissen.de – Artikel „Waffenbesitz in Deutschland
  2. Björn Berge: Atlas der verschwundenen Länder. Weltgeschichte in 50 Briefmarken. dtv, München 2018 (übersetzt von Günter Frauenlob, Frank Zuber), ISBN 978-3-423-28160-7, Seite 183. Norwegisches Original 2016.