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Wahlverteidiger wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Wahl·ver·tei·di·ger, Plural: Wahl·ver·tei·di·ger
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Wahlverteidiger (Info)
Bedeutungen:
- Recht: von einem Angeklagten ausgewählter Verteidiger
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Wahl und Verteidiger
Gegenwörter:
- Pflichtverteidiger
Weibliche Wortformen:
- Wahlverteidigerin
Oberbegriffe:
- Verteidiger
Beispiele:
- „Ursprünglich war für den 414. Verhandlungstag geplant, dass Zschäpes Wahlverteidiger Hermann Borchert mit seinem Schlussvortrag beginnt.“[1]
Übersetzungen
Recht: von einem Angeklagten ausgewählter Verteidiger
- Wikipedia-Artikel „Wahlverteidiger“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wahlverteidiger“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Wahlverteidiger“
- Duden online „Wahlverteidiger“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Wahlverteidiger“
- wissen.de – Lexikon „Wahlverteidiger“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Wahlverteidiger“
Quellen:
- ↑ Julia Jüttner: NSU-Prozess: Richter wirft Verteidigern Verschleppungstaktik vor. In: Spiegel Online. 13. März 2018, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 25. April 2018) .