Wiktionary:Löschkandidaten/Januar 2015

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erledigt

Nach vorausgegangen zahlreichen Revertierungen und Wiedereinstellen der unbelegten (das im Eintrag angegebene Wahrig Fremdwörterbuch belegt diese spezielle Formulierung nicht) Bedeutung zu löschen oder evtl. Elemente davon in Bedeutung zu übernehmen und dann zu löschen. --Seidenkäfer (Diskussion) 16:32, 6. Jan. 2015 (MEZ)

Erster Aspekt: Kurz gefasst sollte es so sein: = neu gebildetes Wort; = neugebildetes Wort, das "in die Wörterbücher aufgenommen wird" . Bedeutung ist dann ein Teil von .
  • duden.de: "in den allgemeinen Gebrauch übergegangene sprachliche Neuprägung (2) (Neuwort oder Neubedeutung)". Das liegt irgendwo zwischen Bedeutung und , denn: a) Wörter, die im allgemeinen Gebrauch vorhanden sind, sind nicht unbedingt in Wörterbüchern verzeichnet (duden.de kennt beispielsweise auch keinen "Bulli" (Kleinbus)); b) Neugebildete Wörter, sind nicht unbedingt in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen. Allerdings sollte die duden.de-Definition eher zu Bedeutung passen, wobei man "Wörterbücher" durch etwas wie "Wörterbücher oder allgemeiner Sprachgebrauch" ersetzen müsste.
  • wissen.de-Fremdwörterlexikon: "neu gebildeter sprachlicher Ausdruck, Wortneubildung". Das enthält die Bedingung mit der Aufnahme in Wörterbüchern (oder den Übergang in den allgemeinen Sprachgebrauch) nicht, also nur Bedeutung . Neologismen in diesem Sinne sind dann auch Wörter, die unter Umständen nur einmalig in einem Text verwendet wurden. Beispiele: "schwalbieren" (soll in Robert Gernhardts Gedichtzyklus "Der Sommer in Montaio - Stimmungsgedichte" auftauchen), "superkalifragilistisch-expiallegorisch". In den allgemeinen Sprachgebrauch sind die Wörter nicht übergegangen und duden.de (als Beispiel eines Wörterbuchs) kennt die Wörter auch nicht. Als fiktives Beispiel, das eher zu dieser Definition und nur zu Bedeutung passt: *Götterstadt (Stadt der Götter, ähnlich wie Olymp, Asgard, oder übertragen für eine besonders schöne Stadt). In Wörterbüchern ist es wohl kaum zu finden (zumindest duden.de kennt es nicht) und auch im allgemeinen Sprachgebrauch ist es unüblich. Allerdings ist das Wort leicht verständlich (spätestens durch den Kontext) und es nur eine einfache Zusammensetzung (nicht etwas vollkommen neues wie simsen oder superkalifrag).
  • wissen.de-Lexikon: "von der Sprachgemeinschaft noch nicht allgemein akzeptierte Neuprägung eines Worts oder Ausdrucks." "allgemein akzeptiert" ist recht unbestimmt, aber das klingt so, als ob es zwischen Bedeutung und liegt. Wenn man "allgemein aktzeptiert" mit "in einem Wörterbuch aufgenommen" gleichsetzt, wäre das Bedeutung mit Ausschluss von Bedeutung .
Zweiter Aspekt: Kurz gefasst sollte es so sein: = neu gebildetes Wort, älteres Wort mit neuer Bedeutung und anderes; = neugebildetes Wort. Netz - im Sinne von Internet - ist nicht unbedingt ein neugebildetes Wort, sondern nur ein altes bekanntes Wort, dessen Bedeutungen - durch Übertragung einer vorhandenen Bedeutung auf einen neuen Zusammenhang - ergänzt wurden. Ein Unterschied könnte auch sein, dass Bedeutung Prä- und Suffixe mit einschließt, während sie bei nicht enthalten sind, da Prä- und Suffixe keine (selbständigen) Wörter sind.
Zur Versionsgeschichte: Es wurde nicht die (oben als "unbegelegte" bezeichnete) Bedeutung ergänzt, sondern Bedeutung . Die ursprüngliche Bedeutung im Eintrag war die aktuelle Bedeutung (z.B. Dezember 2013). Die allgemeinere Bedeutung (ergänzt im Oktober 2014) ist jünger.
-Quark8967 (Diskussion) 07:05, 10. Jan. 2015 (MEZ)
Ich versuche, zu verstehen und denke mal laut. Mögliche Differenzierungen wären also:
  1. jedes irgendwann im Sprachraum ganz neu auftauchende Wort, eventuell von e. Wort einer anderen Sprache abgeleitet oder aus vorahndenen "Bausteinen" neu gebildet. Dazu gehörten dann auch "Vermaisung" und "Shareconomy", die heute schon nicht/kaum mehr gebraucht und wohl nie im Duden stehen werden.
  2. wie 1., das schließlich in Standardreferenzen auftaucht
  3. Neubedeutung (nach Duden,de) eines schon bestehenden Wortes, z.B Netz
Ist es nicht so - Soweit ich es verstehe - dass du selbst durch Deine Einwände gegen die Differenzierungen/Definitionen in Duden und wisse.de(Wahrig) das "Wörterbücher"-Kriterium (m.E. ganz zu Recht) zumindest in bestimmten Fällen in Frage stellst? Liegt es vielleicht in der Natur der Sache, dass die Autoren von Wörterbüchern das Kriterium der Aufnahme in ein solches bzw. das der allgemeinen "Akzeptanz" überbewerten? Und: Wiegt dieses als Argument so schwer, dass es eine eigene Bedeutung rechtfertigt? Steckt dieser Aspekt in der wörtlichen Bedeutung von Neo- und logos? Ich glaube, nicht. Kann man die Aspekte Wörterbuch und allgemeine Akzeptanz nicht in die ursprüngliche Bedeutungsangabe integrieren, ohne zu diese zu überdehnen?
Anfreunden kann ich mich mit einer Differenzierung Neubildung contra Neubedeutung, denn das ist ein Aspekt, er mir als Nicht-Fachmann nicht sofort in den Sinn kommt. Gute Grüße,--Edfyr (Diskussion) 16:49, 4. Mär. 2015 (MEZ)
Dr. Kal-Heinz Best in Diskussion:Neologismus, Einfache Wortneuschöpfung?: „Im Unterschied zu "Okkasionalismen" (= Gelegenheitsbildungen, bei denen es nicht auf Gebbrauchshäufigkeit ankommt) wird unter "Neologismus" ein Wort verstanden, das zumindest eine gewisse Verbreitung gefunden hat, also nichts, was nur einmal irgendwo auftaucht. (s. Bußmann oder Glück dazu, die einschlägigen ling. Wörterbücher.) Dr. Karl-Heinz Best 17:53, 8. Sep 2007 (CEST)“. Belege hiermit gelesen, und eingefügt. Metzler: "...sich etablierendes Wort", und Bußmann bringt sogar die Lexikalität mit herein. Die Zuordnung habe ich bei Duden wg. " in den allgemeinen Gebrauch übergegangene" von 1 auf 2 gestellt. Die übrigen halte ich für verkürzte Formulierungen, nicht um eine bewusst abgegrenzte zweite(=1.) Bedeutung. Eine Grundsatzdiskussion, ob wir, der reinen Wortbedeutung folgend, gegen zwei Standardlexika eine allgemeinere Bedeutung postulieren wollen, sollten wir in der Enzyklopädie(Wikipedia) führen, nicht im Wörterbuch. Darum m.E.: zurück auf Los, die ursprüngliche Bedeutungsangabe soll wieterhin gelten. Immerhin: Jetzt wissen wir, warum. Gute Grüße,--Edfyr (Diskussion) 11:47, 18. Mär. 2015 (MEZ)
Ich habe ein weiteres Beisp für Bedeutung 1 eingesetzt; bei 2 bereits vorhandenen Beisp glaube ich, dass man sie als Belege für Bedeutung 2 ansehen kann. Damit wäre der LA wohl hinfällig. Aber vielleicht ist ja jd. anderer Meinung? Das Problem ist hier wie bei vielen ling. Begriffen, dass nicht jeder Autor sie genau gleich versteht. Die Angabe von 2 Bedeutungen ist der Versuch, zumindest 2 ziemlich unterschiedliche Interpretationen zu erfassen. Dr. Karl-Heinz Best (Diskussion) 17:31, 18. Sep. 2015 (MESZ)

beide Bedeutungen bleiben mit Anmerkung, auch da es Referenzen und Beispiele gibt. Susann Schweden (Diskussion) 23:28, 6. Sep. 2017 (MESZ)

gelöscht

Das Wiktionary hat nicht die Aufgabe zur Etablierung von Wortfindungen beizutragen, weswegen ich auch keinen Sinn darin erkennen kann, eine Liste mit "Wörtern" zu führen, die nur von vereinzelten Personen/Blogs verwendet wird. --Yoursmile (Diskussion) 18:55, 6. Jan. 2015 (MEZ)

ich habe das ja gerade gesichtet - ich fand es gut, es ist ja nur ein Verzeichnis und in dem Eintrag steht ja auch, wie es aussehen könnte, wenn es wiktionary-tauglich wäre. Wäre - niemand will das jetzt als Einträge umsetzen. Als ich mich für meine schwedischen Begriffe zur Sexualität mit Genderfragen beschäftigt habe, habe ich gesehen, wie wichtig und aktuell das Thema für viele ist. Nur wo es Wörter gibt, kann man über Phänomene reden und schreiben. Also in Hinblick auf die Zukunft finde ich solch ein Verzeichnis toll. Jeder kann mitsammeln. Es gibt übrigens das etablierte schwedische Pendant hen, sogar mit Eintrag hier. --Susann Schweden (Diskussion) 19:03, 6. Jan. 2015 (MEZ)
Übrigens: Unter anderem im Türkischen gibt es nur ein Pronomen für er, sie und es. --84.61.143.9 23:07, 7. Jan. 2015 (MEZ)
Ich halte das Wikiwörterbuch durchaus für geeignet solche „Protologismen“ zu dokumentieren. Der Verzeichnisraum ist sicher dafür angemessen. --YaganZ (Diskussion) 00:19, 10. Jan. 2015 (MEZ)
Pro Löschen.
  1. Wenn man „Protologismen“ aufnehmen würde (und sei es nur in Verzeichnissen), würde das erstmal bedeuten, dass man jedes Wort, egal wie verbreitet oder sinnvoll es ist, aufnehmen müsste. Das würde beispielsweise seltene oder teils nur vorgeschlagene Eindeutschungen von Fremdwörtern (wie *Skänner oder Abtaster für scanner), Unsinnigkeiten wie "vierzehnzig" (140, scherzhafte Verwendung z.B. Forum&Forum), Falschschreibungen (insb. wenn sie nicht als Falschschreibungen aufgefasst werden), Wörter wie "theoideologisch" (Verwendung z.B. Forum&Forum) bzw. gar Wörter wie "Holocaustlüge", "Holocaustwahn", "Holocaustmärchen", die unter Umständen in einigen Ländern als volksverhetztend gelten und strafbar sind, einschließen. Anderenfalls bräuchte man klare Regeln, wann etwas aufgenommen werden darf und wann nicht. Ein Kriterium könnte sein, dass für ein Wort mindestens ein Beleg einer Verwendung angegeben werden muss, wobei Foren, blogs und dergleichen als Beleg ausreichen. Das Finden einer Verwendung bzw. das Schreiben einen Beitrags, in dem ein „Protologismus“ verwendet wird, ist allerdings keine Hürde, sodass man auch gleich darauf verzichten könnte.
  2. Wenn „Protologismen“ aufgenommen werden, sollte zumindest der restliche Text normalsprachlich sein. Das ist bei dem Verzeichnis nicht der Fall. Insbesondere ist der Abschnitt "Wenn das echte Einträge wären" widersprüchlich und unsinnig. Selbst wenn „Protologismen“ eigene Einträge hätten, so müssten Herkunftsangaben usw. normalsprachlich sein und dürften nicht nach irgendwelchen privaten Rechtschreibregeln verfasst werden. Neue Wörter wie *Römisch für Latein(isch), unübliche Lautersetzungen wie nur ai oder ei durchgängig für ai/ei (Ei, Hei oder Ai, Hai statt Ei, Hai), ks für x (Matriks statt Matrix), ts für z (Tsiege statt Ziege) und unübliche Schriftzeichen (Reǧime statt Regime, etwas + statt . und sei es nur bei Abkürzungen wie lat+) haben da nichts zu suchen.
Quark8967 (Diskussion) 05:27, 10. Jan. 2015 (MEZ)
Pro Löschen. Das hier ist nicht der Ort dafür. Ich habe prinzipiell nichts gegen solche Projekte und Vorhaben. Plansprachen sind schließlich auch so oder so ähnlich entstanden. Wer das möchte, soll dafür Bücher schreiben, Webseiten/Apps zusammenbauen, Zusammenkünfte organisieren. Wir wollen hier das Bestehende und Belegbare der deutschen und anderer Sprachen dokumentieren. Es sieht nach Trittbrettfahrer aus. --Acf Diskussion Acf :-) Ж # Ruhe, Abstand, Stressfreiheit? 21:39, 9. Nov. 2016 (MEZ)

nach so viel Löschzustimmung gelöscht Susann Schweden (Diskussion) 23:31, 6. Sep. 2017 (MESZ)

erledigt

Die Bedeutungen 2 und 3 sind unbelegt (weder mit Zitat noch mit Referenz) und lassen sich auch nicht in den Standardreferenzen finden. - MoC ~meine Nachrichtenseite~ 18:57, 7. Jan. 2015 (MEZ)

Zu Bedeutung &: Bei Bedeutung scheint mir der Teil "Pflichten (z. B.: kein Recht auf Arbeitskampf) und Privilegien (Unkündbarkeit, Pensionsanspruch)" fragwürdig zu sein. Ist das in Klammern genannte allgemein gültig? Vielleicht dürfen in einigen Ländern Beamtete auch Streiken oder vielleicht sind sie in einigen Ländern kündbar. Falls Klammerzusätze nicht allgemein gültig sind, ist allgemein der Teil mit den "Pflichten" und "Privilegien" fragwürdig. Vielleicht sind in einigen Ländern beamtete Polizisten nur etwas wie Angestellte des Staates, die Schusswaffen tragen und Leute festnehmen dürfen. Die "Pflicht" der Kriminalitätsbekämpfung sollte da zu den zum Beruf typischen Dienstaufgaben gehören (so wie ein Busfahrer die Pflicht hat, den Bus zu steuern), und das "Privileg" der Waffenführung und dem Recht, Menschen festzunehmen, kann man wohl besser durch "mit hoheitlichen Aufgaben" erklären. Vielleicht kann man die Bedeutung von Beamter besser erfassen, wenn man und mit oder (= und/oder) verbindet. Zu den Belegen: duden.de belegt nicht ausdrücklich die im Wikiwörterbuch vorhandene Bedeutung . Da könnte man auch und mit duden.de belegen oder anders aufgefasst keine der beiden Bedeutungen mit duden.de belegen. -Quark8967 (Diskussion) 07:50, 10. Jan. 2015 (MEZ)
In Österreich dürfen sie streiken. Ich habe das im Eintrag vermerkt. --Peter Gröbner (Diskussion) 19:26, 27. Nov. 2015 (MEZ)
Die Bedeutungsangabe zu ist wirklich schlecht und Richter sind übrigens keine Beamten. Im deutschen Recht unterscheidet man den Beamten im statusrechtlichen Sinne (das ist wohl der, der mit gemeint sein soll) und den Beamten im haftungsrechtlichen Sinne. Beamter im statusrechtlichen Sinne ist jeder, der in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu einer juristischen Person des öffentlichen Rechts steht, in das er gemäß den beamtenrechtlichen Bestimmungen unter Aushändigung der vorgeschriebenen Ernennungsurkunde berufen worden ist. Beamter im haftungsrechtlichen Sinne ist dagegen jede Person, der öffentliche Gewalt anvertraut worden ist. Sie kann sich in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Dienst-, Amts- oder auch kirchlichen Verhältnis zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts befinden oder sogar eine Privatperson sein. Ein Beamter im statusrechtlichen Sinne ist auch immer Beamter im haftungsrechtlichen Sinne. Der Beamte im haftungsrechtlichen Sinne ist vielleicht mit gemeint. Beispielsweise heißen im Gericht die Personen, die die Kostenrechnungen bearbeiten, Kostenbeamte. Dieser Kostenbeamte muss aber kein Justizhauptsekretär etc. sein, sondern kann auch Justizangestellter oder Justizfachangestellter sein. So heißt es beispielsweise in der Kostenverfügung des Bundes in § 1: „Die Aufgaben des Kostenbeamten werden nach den darüber ergangenen allgemeinen Anordnungen von den Beamten des gehobenen oder mittleren Justizdienstes oder vergleichbaren Beschäftigten wahrgenommen.“ Elleff Groom ⁓ ☞ Коллоквиум 14:46, 10. Jan. 2015 (MEZ)

Ich würde die Bedeutungen

  • öffentlich Bediensteter mit besonderen Pflichten (z. B.: kein Recht auf Arbeitskampf in Deutschland) und Privilegien (Unkündbarkeit, Pensionsanspruch) und
  • öffentlich Bediensteter mit hoheitlichen Aufgaben

zu

  • öffentlich Bediensteter mit hoheitlichen Aufgaben und oft besonderen Pflichten (z. B.: kein Recht auf Arbeitskampf in Deutschland) sowie Privilegien (Unkündbarkeit, Pensionsanspruch)

zusammenfassen. --Peter Gröbner (Diskussion) 09:14, 28. Nov. 2015 (MEZ)

Klingt meiner Meinung nach ganz gut. - MoC ~meine Nachrichtenseite~ 13:40, 28. Nov. 2015 (MEZ)
ich habe mal versucht, das hier Geschriebene einzubauen + weitere Beispiele gesucht. Es fehlen dann wohl noch zusätzliche Belege für die neue , wenn man den Artikel der wikipedia nicht alleine gelten lassen möchte. --Susann Schweden (Diskussion) 20:11, 28. Nov. 2015 (MEZ)

hat noch ein Beispiel bekommen und bleibt jetzt in der damals überarbeiteten Form so bestehen Susann Schweden (Diskussion) 23:45, 6. Sep. 2017 (MESZ)

Die Zweite Bedeutung ist weder durch eine Standardreferenz noch durch fünf Zitate belegt, warum darf sie bleiben? - MoC ~meine Nachrichtenseite~ 10:56, 7. Sep. 2017 (MESZ)
besser? mlg Susann Schweden (Diskussion) 12:05, 7. Sep. 2017 (MESZ)
Ich halte die zweite Bedeutung für belegbar, aber nicht unbedingt getrennt von der ersten (siehe oben). --Peter -- 11:16, 7. Sep. 2017 (MESZ)
Beamter + Haftung zu googeln ist nicht soo schwierig. mlg Susann Schweden (Diskussion) 12:05, 7. Sep. 2017 (MESZ)

gelöscht

Ich schlage die Löschung der englischen Verbkonjugationsseiten vor. Die Formen des englischen Verbs lassen sich komplett in der Übersichtstabelle im Eintrag unterbringen, der Rest besteht aus den immer gleichen Hilfsverbkonstruktionen, die sich in einem zentralen Verzeichnis unterbringen lassen. Siehe die vorangegangene Diskussion Wiktionary:Teestube/Archiv/2011/02#Vorlage:Englisch Verb Flexion. --Kronf (Diskussion) 23:19, 15. Jan. 2015 (MEZ)

Pro löschen, nur be (Konjugation) und have (Konjugation) sowie ein einfaches Beispielverb im Verzeichnis-NR behalten. --gelbrot 10:59, 20. Mär. 2015 (MEZ)
Mir fällt auf, dass Flexion:dare auch nichtenglische Verben behandelt. --84.61.174.33 00:36, 16. Mai 2015 (MESZ)

Ich habe nun entsprechende Verzeichnisseiten angelegt. Die allermeisten Seiten haben ja noch das alte Format „ (Konjugation)“ statt „Flexion:“ Allmählich könnte sich schon jemand um die Löschung kümmern. gelbrot 16:21, 6. Sep. 2015 (MESZ)

Pro Löschung der englischen Verbkonjugationsseiten. --PaulaMeh (Diskussion) 22:32, 9. Feb. 2017 (MEZ)
Pro Susann Schweden (Diskussion) 11:18, 10. Feb. 2017 (MEZ)

Pro --Betterknower (Diskussion) 20:59, 10. Feb. 2017 (MEZ)

Es müssen nur noch die beiden Seiten Flexion:acknowledge und Kategorie:Verbkonjugation (Englisch) gelöscht werden, dann wäre dieser Abschnitt erledigt… gelbrot 16:14, 29. Apr. 2017 (MESZ)
Derzeit verweist dared auf die Flexion Flexion:dare, wo der englische Abschnitt von Dir eben gelöscht wurde. Vgl. a. Wiktionary:Löschkandidaten/April 2017#Flexion:dare. @Formatierer: Ich glaube, es liegt an der Vorlage:Grundformverweis, da diese bei existierender Flexionsseite unabhängig vom Vorhandensein des Sprachabschnitts auf selbige verweist. Weißt Du da Abhilfe? Gruß, Peter -- 17:03, 29. Apr. 2017 (MESZ)
Ich habe es angepasst. -- Formatierer (Diskussion) 18:16, 29. Apr. 2017 (MESZ)

Nun ist die Kategorie leer. --84.61.158.148 22:41, 29. Apr. 2017 (MESZ)

Erledigt. --84.61.158.148 08:36, 30. Apr. 2017 (MESZ)
Von Susann gelöscht. --Peter -- 08:49, 30. Apr. 2017 (MESZ)

erledigt

Unser einziger Usbekisch-Eintrag ist leider unbelegt. Mit der uz.wikipedia könnte sich nur Yevropa Ittifoqi (Usbekischer Wikipedia-Artikel „Yevropa Ittifoqi“) belegen lassen. - MoC ~meine Nachrichtenseite~ 12:11, 16. Jan. 2015 (MEZ)

In Usbekistan dauert die Umstellung von kyrillischer Schrift in die Lateinische noch an. Immerhin findet man bei Google über 300.000 Treffer für "Европа Иттифоқи". Da dürften sich 5 Beispieltexte finden lassen. --YaganZ (Diskussion) 18:38, 16. Jan. 2015 (MEZ)
Warum ist es aber nicht geplant, in Ländern wie Bulgarien, Griechenland oder Russland die orthodoxe Schrift durch die lateinische zu ersetzen? --84.61.141.207 23:42, 16. Jan. 2015 (MEZ)
Irrtum meinerseits, ziehe den LA zurück. - MoC ~meine Nachrichtenseite~ 23:47, 9. Feb. 2017 (MEZ)

bleibt

Begründung:
1. diese Art von CH-Kurzeintrag gilt doch nur für ß/ss (oder?)
2. aktuell scheint es keine solche CH Schreibweise zu geben, evtl. veraltet D/CH?
--Seidenkäfer (Diskussion) 17:17, 25. Jan. 2015 (MEZ)

Wird wohl im Französischen nur mit einem (und wie dort üblich klein) also friteuse → fr geschrieben (siehe auch Duden: „Friteuse“, unter Herkunft) – dürfte daher also wohl (wenigstens) eine alte oder veraltete Schreibung sein. Im Übrigen wird in der Google-Suche (mit einem Teh und ungefähr 1.450.000 Treffern) nichtmal die richtige Schreibung vorgeschlagen, wohingegen die (angeblich) richtige/einzig wahre1!11 Schreibung mit Doppel-Teh (und wie bei uns üblich groß), also Fritteuse, gerade mal 450.000 Treffer zutage oder ans Licht fördert. -- 92.229.86.104 17:49, 25. Jan. 2015 (MEZ)
Duden (Druckform) kennt es: "Fri|teu|se die; -, -n (elektr. Gerät zum Fritieren)". Allerdings zitiert aus Duden Band 1, Auflage 18, 1980, S.277 (falls es eine Rolle spielt: aus der BRD). -17:57, 25. Jan. 2015 (MEZ)
In meinem Löschantrag geht es ausschließlich um den vorhandenen Eintrag als aktuelle Schweizer Schreibweise (die sich von den aktuellen deutschen um ein t unterscheiden soll). Ich finde die Form des Eintrags ungewöhnlich und denke ein Eintrag vom Typ Nebenform (mit Referenzen) wäre hier besser. Ich hätte das gerne gemacht, habe dafür aber keine Referenzen gefunden.
@IP: Um eine veraltete deutsche Schreibweise geht es hier nicht. Das kann natürlich im Eintrag (mit Beleg) ergänzt werden und ist vom Löschantrag nicht betroffen, eine Diskussion darüber ist hier also fehl am Platze. --Seidenkäfer (Diskussion) 18:49, 25. Jan. 2015 (MEZ)
Der derzeitige Eintrag ist allerdings aus einem Eintrag für eine veraltete Schreibweise entstanden. Bei Canoo finde ich nur einen allgemeinen Hinweis „Bei aus dem Französischen und dem Italienischen stammenden Fremdwörtern wird in der Schweiz die Schreibung in der Ursprungssprache der eingedeutschten Schreibung vorgezogen.“ --Kronf (Diskussion) 19:03, 25. Jan. 2015 (MEZ)
Danke Kronf. @IP: Das hatte ich gar nicht beachtet, dann kommt natürlich eine Wiederherstellung irgendwelcher alten Versionen auch in Frage. --Seidenkäfer (Diskussion) 19:09, 25. Jan. 2015 (MEZ)

Habe nun beides hergestellt, sowohl veraltete Schreibweise und Schweizer Schreibweise. Zusätzlich eine Anmerkung mit Zitat von canoo.net inkl. Quellenangabe. --Udo T. (Diskussion) 16:04, 6. Aug. 2016 (MESZ)