Wiktionary:Löschkandidaten/Mai 2020

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gelöscht

Siehe diese nach über zwei Jahren ergebnislose DiskussionPeter Gröbner 09:21, 3. Mai 2020 (MESZ)

die Behauptung, dass das die offizielle Bezeichnung ist, ist eigentlich nirgends gestützt. So wird es vielleicht ausgesprochen, aber selbst dieser Ort selbst firmiert unter Gemeindeverwaltung Lichtenberg/Erzgeb., also mit der Abkürzung. Wikipedia führt das auch mit dem Lemma w:Lichtenberg/Erzgeb.. Vielleicht sollten wir das Lemma überhaupt löschen. Und dann überlegen, wie der Genitiv für die Abkürzung heißt :) mlg Susann Schweden (Diskussion) 18:44, 3. Feb. 2022 (MEZ)
Also für mich lautet der Genitiv Lichtenbergs/Erzgebirge. Peter, 07:37, 4. Feb. 2022 (MEZ)
  1. seit Anfang 2018 unbelegt, (allein: Lichtenbers im Erzgebirge in e. Bildunterschrift auf e. Camping-Website)
  2. unüblich, in Einträgen Kategorie:Toponym (Deutsch) mit „/“ niemals Deutsch Topon. Übersicht, da offensichtlich unüblich — anders als (), z.B. Halle (Saale). --Edfyr (Diskussion) 19:49, 6. Mär. 2022 (MEZ)

erledigt

Eigenname eines Produkts ohne weiterreichende Bedeutung, ist eine gebeugte Form ohne Grundeintrag Susann Schweden (Diskussion) 12:51, 6. Mai 2020 (MESZ)

Hm, wäre aber bei Duden online „Mittwochslotto“ immerhin lexikalisiert und damit belegbar. Außerdem haben wir ja auch Lotto selber und Lottogewinn, Lottomillionär/Lottomillionärin und Zahlenlotto. Also von daher eher behalten und ich leg dann bei Bedarf Mittwochslotto an. Gruß --Udo T. (Diskussion) 13:08, 6. Mai 2020 (MESZ)
Lotto ist kurz für Samstagslotto und diese Sache ist ganz sicher auch im übertragenen Sinn in Gebrauch, wo es für 'ohne Arbeit viel Geld' steht. Aber Mittwochslotto ist ein Produkt. So, wie man nach dem Original andere schaffen kann. PowerBall Lotto, Euro Millions Lotto, Eurolotto, was es so gibt. Ich wäre dafü die unverlinkt als UB zu nehmen, aber als Markennamen nicht aufzunehmen mlg Susann Schweden (Diskussion) 13:18, 6. Mai 2020 (MESZ)
„Mittwochslotto“ ist aber kein Markenname (auch „Lotto“ oder „Samstagslotto“ nicht, wohingegen „Eurolotto“ wahrscheinlich einer sein dürfte). Der Begriff bezeichnet lediglich ein Lottospiel, bei dem die Zahlen immer an einem Mittwoch gezogen werden. Gruß --Udo T. (Diskussion) 13:28, 6. Mai 2020 (MESZ)
ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil, man lernt ja niiiie aus: 'Erst im Dezember 2000 führte man beide Lotterien endgültig zusammen, sodass es nun ein einziges Lotto mit zwei Ziehungstagen am Mittwoch und Samstag gibt.'Lotto am Mittwoch ist wohl der richtige Name. mlg Susann Schweden (Diskussion) 16:56, 6. Mai 2020 (MESZ)

Team, Bedeutung

">Bearbeiten]

erledigt

Ich verstehe sie nicht und sehe sie aktuell auch nicht durch den Online-Duden belegt. --Peter Gröbner, 19:34, 9. Mai 2020 (MESZ)

Löschen. Löschantrag ist aber wohl nötig. Schöne Grüße --Yoursmile (Diskussion) 05:57, 10. Mai 2020 (MESZ)

übertragen aus der Diskussion:Team --Peter Gröbner, 09:12, 10. Mai 2020 (MESZ)

(Ehemalige) Bedeutung 2 wurde nun entfernt. --Udo T. (Diskussion) 15:14, 21. Jun. 2021 (MESZ)

anziehen, Bedeutung

">Bearbeiten]

erledigt

Bedeutung scheint mir nicht belegt zu sein. Peter Gröbner, 12:41, 10. Mai 2020 (MESZ)

pro löschen, ist unbelegt, --Betterknower (Diskussion) 00:19, 14. Mai 2020 (MESZ)
pro löschen --Seidenkäfer (Diskussion) 17:51, 14. Mai 2020 (MESZ)
pro löschen Susann Schweden (Diskussion) 18:15, 14. Mai 2020 (MESZ)

@Latisc: Bitte den Löschantrag (auch wenn es berechtigt ist) nicht aus dem Eintrag entfernen, bevor diese Diskussion von einem Administrator beendet wurde! Gruß, Peter, 08:54, 10. Jan. 2021 (MEZ)

Steigerungsformen von nominell

bleibt

Ich kann mir nicht vorstellen, was die Steigerungsformen bedeuten sollen und kann auch nichts ergoogeln, vgl. nominal. --Seidenkäfer (Diskussion) 17:45, 14. Mai 2020 (MESZ)

pro löschen Susann Schweden (Diskussion) 18:15, 14. Mai 2020 (MESZ)

Da fast einen Monat lang kein Einspruch, gelöscht. --Peter Gröbner, 13:30, 12. Jun. 2020 (MESZ)

Hm, warum gibt Duden online „nominell“ eine Steigerung an? Und Belege bei Google Books kann man durchaus finden, wenn auch nicht sehr viele. Außerdem wäre es doch möglich, dass eine Steigerung nur bei der 2. Bedeutung möglich ist. Gruß --Udo T. (Diskussion) 13:38, 12. Jun. 2020 (MESZ)

Hm, und warum meldet sich niemand früher? Du als Administrator kannst sehen, von wie wenigen Benutzern diese Löschkandidatenseite(n) beobachtet werden. Gruß, Peter Gröbner, 14:03, 12. Jun. 2020 (MESZ)
Naja, ich selber habe halt auch nicht immer Zeit, hier öfters reinzuschauen, da ich mitunter ja auch noch anderweitig beschäftigt bin (z. B. mit meinem Bot das Thema Canoo bereinigen...). Andererseits schaue ich mir in solchen Fällen vor dem Löschen aber auch immer die Refs an (sofern vorhanden). Gruß --Udo T. (Diskussion) 14:07, 12. Jun. 2020 (MESZ)
Mit dem Ansehen der Referenzen hast Du natürlich recht/Recht. Andererseits wollte ich gerade diese Löschdiskussion nach Aktenlage beenden, da ich eben nicht mitdiskutiert hatte. Gruß, Peter Gröbner, 14:10, 12. Jun. 2020 (MESZ)

 Info Ich habe im Haupteintrag und auf der Flexionsseite die Steigerungsformen wieder angegeben. Auf eine Wiederherstellung der Steigerungsformen und daraus folgender Ergänzung der Reimseiten, die auch vor meinen Löschungen zum Teil nicht vollständig waren, verzichte ich vorerst. --Peter Gröbner, 14:27, 12. Jun. 2020 (MESZ)

Ich sammle hier mal ein paar Belege:

  1. wie oben schon erwähnt: Duden online „nominell
  2. Suche nach allen Steigerungsformen bei Google
  3. „nominellsten“ bei Google Books
  4. „nominellste“ bei Google Books
  5. „das Nominellste“ (also Substantivierung) bei Google Books
  6. „nominelleren“ bei Google Books

Ich wäre demzufolge für behalten. @Seidenkäfer, @Susann: Soll angesichts Ref-Duden und der von mir o. a. Belege immer noch gelöscht werden? Gruß --Udo T. (Diskussion) 14:45, 12. Jun. 2020 (MESZ)

Meinetwegen kann es auch bleiben, sorry für den Aufwand, den ich verursacht habe. Die Google-Treffer finde ich zwar alle recht strange, aber Duden hat es halt. Dann kann ich ja wohl schlecht für löschen stimmen. --Seidenkäfer (Diskussion) 14:53, 12. Jun. 2020 (MESZ)
Duden hat „halt“ auch (Diskussion:scrollen), was viel Überzeugungsarbeit von mir verlangt hat. --Peter Gröbner, 15:46, 12. Jun. 2020 (MESZ)

 Info Wenn alle Flexionsformen wiederhergestellt werden, müssen die Reimseiten m. E. nicht wieder vervollständigt werden, da ja des Formatierers Gehilfe sie wieder ergänzt – auch jene, wo sie noch nie standen. --Peter Gröbner, 15:49, 12. Jun. 2020 (MESZ)

die Beispiele, die sich vernünftig anhören, sind ja älteren Datums. Bei Meyers Großes Konversationslexikon. Ein Nachschlagewerk des allgemeinen Wissens. Sechste, gänzlich neubearbeitete und vermehrte Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig/Wien 1905–1909, Stichwort „nominell“ (Wörterbuchnetz), „nominell“ (Zeno.org) steht Meyers Großes Konversationslexikon. Ein Nachschlagewerk des allgemeinen Wissens. Sechste, gänzlich neubearbeitete und vermehrte Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig/Wien 1905–1909, Stichwort „nominal“ (Wörterbuchnetz), „nominal“ (Zeno.org) als Synonym und dort wiederum steht, es ist 'den Namen betreffend, dem Namen nach, im Gegensatz zu Real ...'. real hat bei uns auch eine Steigerung (und eine Diskussion dazu). Wenn man das so sieht, gab/gibt es die Steigerungsformen zu nominell. Sie sind aber wohl heute nicht mehr so üblich. Meinethalben können alle bleiben, jetzt, wo ich noch einmal nachgedacht habe. Wäre aber auch nicht wirklich schade, wenn sie gelöscht bleiben. Susann Schweden (Diskussion) 16:19, 12. Jun. 2020 (MESZ)

Ok, ich habe die flektierten Formen wieder angelegt. --Udo T. (Diskussion) 16:23, 12. Jun. 2020 (MESZ)

erledigt

Während zurück als eigenständiges Adverb vorkommt und trennbare Verben bildet, ist rück- ein gebundenes Morphem und bildet morphologisch trennbare (rückgeführt), aber syntaktisch untrennbare Verben, die wohl vor allem in infiniten Verbformen oder in der Nebensatzkonjugation gebräuchlich sind, vgl. DWDS und Duden („ich rückbestätige die Buchung“!). -- IvanP (Diskussion) 12:02, 20. Mai 2020 (MESZ)

Siehe Duden online „rückführen“ und die dortige Flex-Tabelle... Gruß --Udo T. (Diskussion) 12:03, 20. Mai 2020 (MESZ)
Udo T., bei rückbestätigen steht in der Flexionstabelle auch „ich bestätige rück“, obwohl als Beispiel „ich rückbestätige die Buchung“ statt „ich bestätige die Buchung rück“ gegeben wird. Manche Flexionstabellen sind einfach fehlerhaft, die ganzen Formen wurden ja nicht von Hand eingetragen. Früher auch bei canoonet: „rückführen: Verb, Präfix teilweise trennbar“. TEILWEISE trennbar! -- IvanP (Diskussion) 12:10, 20. Mai 2020 (MESZ)
Hallo IvanP, ich kann aber auch vereinzelt Belege bei Google Books finden, wenn auch nicht sehr häufig, siehe z. B. Google Books. Von daher ganz klar behalten bzw. belassen, wie es ist. Denn es gibt duden.de als Referenz und es existieren zusätzlich Belege. Und einfach nur zu behaupten, die Flextabelle bei duden.de wäre falsch, kann kein Argument sein. Das müsste dann schon genauer und glaubhaft nachgewiesen werden, ansonsten fällt das m. E. unter TF. Gruß --Udo T. (Diskussion) 12:20, 20. Mai 2020 (MESZ)
Ich hab das Beispiel-Zitat im Eintrag „rückführen“ dann gleich mal eingetragen. Gruß --Udo T. (Diskussion) 12:31, 20. Mai 2020 (MESZ)
Udo T., lies doch einfach, was ich schreibe, ich habe DWDS und (da ging es sogar explizit um rückführen!) canoonet angeführt und dann ist da noch das Beispiel „ich rückbestätige die Buchung“. Dem entgegen steht eine automatisch erzeugte Konjugationstabelle und ein einziger Google-Books-Beleg. Was hat jetzt mehr Gewicht? Du erinnerst mich an MoC. 🙄 Siehe auch diese Diskussion (2014).
Um das mal etymologisch anzugehen: zurück könnte man wörtlich übersetzen mit zum Rücken hin, mit dem zu kann das also adverbial verwendet werden. Hier haben wir einfach nur Rück- ohne zu, ein Kompositionsglied; ich führe rück ist mindestens auffällig, es könnte im Sinne einer Analogie zu zurückführen vereinzelt vorkommen, ist aber kein normales Deutsch. -- IvanP (Diskussion) 12:45, 20. Mai 2020 (MESZ)

Was hat das mit MoC zu tun. Ich führe doch einfach nur Argumente an, die m. E. deutlich gegen eine Löschung sprechen: eine (immerhin) Standard-Referenz und dazu auch noch (mindestens) ein Beispiel-Zitat. Du dagegen behauptest einfach nur, die Flextabelle bei duden.de wäre falsch... Und überhaupt...: was ist d. M. n. normales Deutsch? Wer definiert das? Doch sicherlich nicht Du alleine... Gruß --Udo T. (Diskussion) 13:00, 20. Mai 2020 (MESZ)

Nein, ich behaupte eben nicht einfach nur, sondern habe canoonet („rückführen: Verb, Präfix teilweise trennbar“) – immerhin eine ehemalige Standardreferenz –, DWDS (da geht es um rück- allgemein: „untrennbar“!!) und einen Duden-Beispielsatz (wenn auch zu rückbestätigen) angeführt. Übrigens ist bei uns immer noch beanspruche über verzeichnet, während in Flexion:überbeanspruchen „ich überbeanspruche“ steht … -- IvanP (Diskussion) 13:10, 20. Mai 2020 (MESZ)

Hm, was ist denn jetzt korrekt(er)? „Er führte die Menschen rück in ihr Heim“ oder „Er rückführte die Menschen in ihr Heim“... Gruß --Udo T. (Diskussion) 13:49, 20. Mai 2020 (MESZ)
Mal abgesehen davon, dass man natürlich auch „Er führte die Menschen zurück in ihr Heim“ schreiben/sagen könnte... --Udo T. (Diskussion) 13:51, 20. Mai 2020 (MESZ)

@IvanP: siehe die Beispiele mit der Hauptsatzkonjugation eins drüber, die sich beide "merkwürdig" lesen/anhören. Im Nebensatz hingegen („Indem er die Menschen in ihr Heim rückführte, …“) liest/hört sich das ziemlich normal (an). Kann es vielleicht sein, dass all diese Verben mit rück-, unter- oder über- eine besondere Klasse von Verben sind (so etwas wie Defektiva), bei denen eine Hauptsatz-Konjugation gar nicht möglich ist bzw. nicht wirklich einen Sinn ergibt? Gruß --Udo T. (Diskussion) 14:14, 20. Mai 2020 (MESZ)
Udo T.: Zu rück- schrieb ja bereits „wohl vor allem in infiniten Verbformen oder in der Nebensatzkonjugation gebräuchlich“. Bei rückführen könnten wir die Angabe finiter Verbformen der Hauptsatzkonjugation vorerst ganz unterlassen, wenn sich dafür nicht ausreichend Belege finden. Aber wenn solche Formen überhaupt vorkommen, dann sollte rück- ungetrennt bleiben (ich rückbestätige). Das Verb überbeanspruchen ist vergleichbar mit überfluten (wo die Hauptbetonung nicht auf über fällt, sondern auf fluten, entsprechend untrennbar), nur haben wir hier die Besonderheit, dass beanspruchen nicht auf der ersten Silbe betont wird; würde die Hauptbetonung mit über erst auf das Basisverb beanspruchen fallen, dann fiele sie erst auf die vierte Silbe, aus Gründen des Wohlklangs wird also ausnahmsweise über primär betont, so verstehe ich das zumindest, entsprechend sagt man auch überzubeanspruchen. -- IvanP (Diskussion) 14:31, 20. Mai 2020 (MESZ)
Nunja, wenn es mehrere solcher Verben geben sollte, dann wäre es meines Erachtens sehr sinnvoll, wenn man diese alle gleich behandeln würde. Man könnte im Haupteintrag in der Flexbox dann generell alles bis auf das Part. II weglassen und dazu evtl. eine Anmerkung schreiben (bzw. eine eigene anlegen, wenn es viele solcher Verben gibt), in der kurz auf diese Besonderheit hingewiesen wird. Man müsste dann auch schauen, ob man die Hauptsatzkonjugation auf der Flexions-Seite komplett ausblenden kann bzw. man müsste das dann noch einbauen. Es bringt ja nichts, wenn man immer nur jeden einzelnen Fall betrachtet, wenn es da ziemlich offensichtlich "irgendwie" eine Regel o. ä. gibt. Es wäre dann evtl. ganz praktisch, wenn man dazu etwas z. B. in der Duden Grammatik finden würde, was man dann in der Anmerkung als Referenz hinzufügen könnte. Gruß --Udo T. (Diskussion) 14:42, 20. Mai 2020 (MESZ)

 Info: ich habe gerade „preiskegeln“ (Flexion:preiskegeln, Part. II -> „preisgekegelt“) entdeckt, dessen Flexion zwar als trennbar aber ohne Hauptsatzkonjugation angelegt wurde. So ähnlich könnte ich mir das dann bei diesem Verb („rückführen“) und in ähnlich gelagerten Fällen vorstellen. Gruß --Udo T. (Diskussion) 12:38, 30. Mai 2020 (MESZ)

ja, eine gleiche Regelung für gleiche (aber auch eine einheitliche Lösung für ähnlich gelagerte, siehe überbelichten) Fälle wäre natürlich schön.
weitere Fälle: gegenargumentieren, gegenleisten
Susann Schweden (Diskussion) 09:30, 2. Jun. 2020 (MESZ)

die Fälle, wo es zu nicht eindeutiger Beleglage kommt, sind eigentlich immer als Einzelfall zu betrachten. Die Sprache lebt ja auch. Manchmal finden sich also seriöse Referenzen, manchmal finden sich seriöse Beispielsätze. Da wir hier nicht festlegen oder abstimmen, was richtig oder falsch ist, sondern schildern, nehmen wir diese Verben so auf, wie sie unseren Regeln nach belegbar sind und schreiben dann eine Anmerkung dazu. Ich werde das auch gleich in einer Hilfe festhalten. Im Fall von 'rückführen' bedeutet das, dass ich die getrenntgeschriebenen Formen lösche und das Ganze in der Anmerkung dort erläutern werde. Und die Tabellen und Flexionen anpasse. Susann Schweden (Diskussion) 16:42, 3. Mär. 2022 (MEZ)

die Erfahrungen hier werden sich in der Hilfe:Verb finden, die ich nun bearbeite Susann Schweden (Diskussion) 19:50, 3. Mär. 2022 (MEZ)

bleibt

„Im Duden wird überbelichten als trennbares Verb geführt“, so im Eintrag zu überbelichten, tatsächlich steht in Duden online zwar in einer Konjugationstabelle „ich belichte über“, aber im Duden-online-Eintrag finden sich auch die Beispiele „du überbelichtest die Aufnahme“ und „sie überbelichtet die Filme manchmal“. Siehe auch Flexionstabellen auf duden.de. -- IvanP (Diskussion) 13:43, 20. Mai 2020 (MESZ)

Wenn ich die Online-Duden-Seite richtig verstehe, gibt es er überbelichtet, aber nicht er überbelichtete. Erstaunte Grüße, Peter Gröbner, 13:31, 20. Mai 2020 (MESZ)
Ivans ursprünglicher Zeitstempel war von 13:25. Ich habe nicht geantwortet, bevor er den LA gestellt hat. --Peter Gröbner, 13:51, 20. Mai 2020 (MESZ)

Ich hatte die Anmerkung beim Verb überbelichten gerade aktualisiert. Es gibt ja wohl beide, das trennbare und das untrennbare Verb. So ist der Eintrag zum Verb auch aufgebaut. Wenns beide gibt, gibt es auch die Form 'belichte über'. Oder? Wo ist da was anders, schwierig, unklar? Eigentlich doch ganz normal, 1 Verb, zwei Formen. Susann Schweden (Diskussion) 19:35, 28. Mai 2020 (MESZ)

Susann, es gibt eben nicht beides, der Eintrag war so aufgebaut, weil Duden online das Verb in einer Konjugationstabelle als trennbar behandelt, aber im selben (!) Duden-online-Eintrag findet sich auch das Beispiel „du überbelichtest die Aufnahme“ und es gibt in Duden online auch keinen anderen Eintrag zu einem gleichlautenden Verb. Die Konjugationstabellen sind in Duden online zum Teil einfach fehlerhaft. -- IvanP (Diskussion) 11:30, 29. Mai 2020 (MESZ)
Ich habe heute versucht, die beiden Konjugationsmuster sauberer zu trennen. Gruß euch beiden, Peter Gröbner, 11:49, 29. Mai 2020 (MESZ)
ich habe noch mal ein wenig rumgeschaut. Für das Getrenntschreiben gibt es wirklich kaum Beispiele. Kann also gut sein, dass es wirklich nur die untrennbare Form gibt. Allerdings gibt es Unmengen 'überzubelichten', fast genauso viele, wie für 'zu überbelichten'. Ich glaube nicht, dass man da von Falschschreibung sprechen kann. Es ist wohl eine Variante. Dann müsste man also das trennbare Verb inklusive aller Flektierten Formen entfernen. Und in einer Anmerkung schreiben: Das Verb überbelichten ist untrennbar, bildet den erweiterten Infinitiv also als 'zu überbelichten', aber auch die (eigentlich auf ein trennbares Verb verweisende Form) 'überzubelichten' ist weit verbreitet. mlg Susann Schweden (Diskussion) 20:47, 29. Mai 2020 (MESZ)
Susann, das Verb ist syntaktisch untrennbar, aber sozusagen morphologisch trennbar (wie notlanden), also ich überbelichte, aber überzubelichten. Im Grunde ist überzubelichten eine Zusammensetzung aus über und zu belichten, so wie überbelichten eine Zusammensetzung aus über und belichten ist, so lässt sich dieses Phänomen erklären. -- IvanP (Diskussion) 23:29, 29. Mai 2020 (MESZ)
wenn jetzt keiner mehr etwas anderes hinzufügen möchte, werde ich das so umsetzen. Löschen und Anmerkung zum Infinitiv schreiben. mlg Susann Schweden (Diskussion) 10:59, 30. Mai 2020 (MESZ)
Ich habe eben ein Zitat mit der 2. Person Singular Präsens Indikativ, obwohl der Online-Duden die Trennbarkeit aktuell nur für die 3. Person Singular und die 2. Person Plural angibt, angeführt: „Je weiter du es nach rechts drehst, desto mehr belichtest du das Bild über!“. --Peter Gröbner, 13:28, 30. Mai 2020 (MESZ)

da sich sowohl (Wörterbuch-) Belege für die Trennbarkeit als auch (ok, äußerst wenige) Beispielsätze finden, habe ich in diesem Fall die getrennten Formen gelassen und bei dem Verb eine Anmerkung geschrieben, die diese Lage beschreibt. Susann Schweden (Diskussion) 13:26, 3. Mär. 2022 (MEZ)

Generelles zum Themenkomplex getrennt/ungetrennt und Einzelfallentscheidungen oben bei 'führe rück' Susann Schweden (Diskussion) 13:26, 3. Mär. 2022 (MEZ)

gelöscht

-- IvanP (Diskussion) 13:55, 20. Mai 2020 (MESZ)
 Info Siehe auch diese Diskussion im Jahre 2014 --Peter Gröbner, 20:52, 30. Mai 2020 (MESZ)

siehe oben bei 'belichte über' für den Einzelfall und bei 'führe rück' für den Themenkomplex Susann Schweden (Diskussion) 10:20, 31. Mai 2020 (MESZ)
da die getrennten Formen nicht mit Beispielsätzen zu belegen sind, habe ich sie nun gelöscht. Susann Schweden (Diskussion) 13:01, 3. Mär. 2022 (MEZ)
Die Google-Books-Suche nach belichte ich es unter liefert m. E. mindestens zwei passende Beispielsätze (von Hans Altmann und Elke Vogelsang), die Suche nach belichte es besser unter mindestens einen (von Helma Spona), sie sind aber (für mich) hinter der Bezahlschranke, daher nach meiner Ansicht nicht geeignet. Dass überbelichten auch trennbar, unterbelichten aber nur untrennbar ist, erscheint mir möglich, aber seltsam. Peter, 17:01, 3. Mär. 2022 (MEZ)

gelöscht

-- IvanP (Diskussion) 13:55, 20. Mai 2020 (MESZ)
 Info Siehe auch diese Diskussion im Jahre 2014 --Peter Gröbner, 20:52, 30. Mai 2020 (MESZ)

überbeanspruchen ist ja nun mal unteilbar, es gibt auch keine Flexionstabelle zum teilbaren Verb. Orangina hat damals mit Hinweis auf Duden online nur die zusätzlichen flektierten Formen angelegt. Aus dem Stand der Dinge heute ist klar, dass die glöscht werden sollen. mlg Susann Schweden (Diskussion) 10:20, 31. Mai 2020 (MESZ)
Pro löschen Susann Schweden (Diskussion) 09:30, 2. Jun. 2020 (MESZ)
Pro löschen --Peter Gröbner, 09:58, 2. Jun. 2020 (MESZ)

Siehe auch die Wortmeldung von Dr. Karl-Heinz Best in der Diskussion:beanspruche über --Peter Gröbner, 15:13, 2. Jun. 2020 (MESZ)

Von der Grundregel her – Präfix betont=getrennt, Verb betont=ungetrennt – wäre überbeanspruchen ja ein trennbares Verb. Allerdings scheint hier eine Ausnahme vorzuliegen: Google Books. Somit pro löschen. Elleff Groom ⁓ ☞ Коллоквиум 13:54, 29. Aug. 2020 (MESZ)

gut, bei überbeanspruchen handelt es sich hier um ein untrennbares Verb und die getrennte Form habe ich jetzt gelöscht Susann Schweden (Diskussion) 18:27, 3. Feb. 2022 (MEZ)

gelöscht

Ist das Verb überhaupt trennbar (siehe auch eins drüber)?

Und, wenn ja:
Gibt es die Form ohne schließendes -e für den Indikativ und den Imperativ?
Gibt es die längere Nebenform mit dem schließenden -e nur für den Imperativ?
Siehe auch die dortige Diskussion

--Peter Gröbner, 15:21, 2. Jun. 2020 (MESZ)

siehe beanspruche über; gut, bei überbeanspruchen handelt es sich hier um ein untrennbares Verb und die getrennte Form habe ich jetzt gelöscht Susann Schweden (Diskussion) 18:27, 3. Feb. 2022 (MEZ)

erledigt

Laut Ivan gibt es diese Form nicht: Spezial:Diff/7868782. Peter Gröbner, 18:50, 24. Mai 2020 (MESZ)

Ähm, die Datei existiert nicht bei uns hier im Wiktionary und kann deswegen von uns nicht gelöscht werden. Wenn, dann muss das auf Commons gemacht werden; aber das kann dann evtl. Jeuwre übernehmen. Hier also erledigt. --Udo T. (Diskussion) 19:08, 24. Mai 2020 (MESZ)

>das kann dann evtl. Jeuwre übernehmen.
Danke für den Hinweis. Es wär generell sehr nett, wenn mir jemand in solchen Fällen eine kurze Nachricht gäbe. Ich stelle den Löschantrag auf Commons.  Erledigt --Jeuwre (Diskussion) 22:59, 24. Mai 2020 (MESZ)

bleibt

In der derzeitigen Form zweckdienlich? Siehe auch die Diskussionsseite --Peter Gröbner, 09:15, 28. Mai 2020 (MESZ)

das ist historisch, ich würde die Seite lassen und darüberschreiben, dass sie aus 2008/9 stammt, also damalige Überlegungen widerspiegelt Susann Schweden (Diskussion) 12:43, 3. Mär. 2022 (MEZ)

Bleibt; habe in einem Kasten folgendes dazu geschrieben: Der Inhalt dieser Seite stammt aus den Jahren 2008 bis 2009 und ist heute nicht mehr aktuell. Die Seite bleibt aber als Archiv schreibgeschützt stehen. --Udo T. (Diskussion) 16:59, 7. Mär. 2022 (MEZ)

bleibt

auf der Diskussionseite habe ich meine Gedanken festgehalten. Was machen wir jetzt? Susann Schweden (Diskussion) 19:57, 28. Mai 2020 (MESZ)

Wie sollte nach einer allfälligen Löschung der Eintrag zuwenig aussehen? --Peter Gröbner, 20:01, 28. Mai 2020 (MESZ)
Also wenn es nach mir geht, halte ich diese Wortverbindungen (also auch zu viel) für sehr verzichtbar. Was soll denn noch alles kommen: „zu alt“, „zu jung“, „zu schön“, „zu hässlich“, „zu reich“, „zu arm“, „zu blöd“ etc. pp. Und „zuwenig“ könnte man so umgestalten, dass kein Link mehr enthalten ist und auch die 2 Sätze „Alle Informationen befinden sich im Eintrag zu wenig. Ergänzungen sollen bitte nur dort vorgenommen werden.“ entfernt werden. Gruß --Udo T. (Diskussion) 20:08, 28. Mai 2020 (MESZ)
„zualt“,„zujung“,„zuschön“,„zuhässlich“,„zureich“,„zuarm“,„zublöd“ wurden m. W. nie zusammengeschrieben. --Peter Gröbner, 20:10, 28. Mai 2020 (MESZ)
Deswegen schreibt man heute ja auch nicht mehr „zuwenig“ und „zuviel“. Und es rechtfertigt deswegen m. E. auch keine eigenen Einträge. Die alten Schreibweisen „zuwenig“ und „zuviel“ können ja gerne in abgewandelter Form (s. o.) bleiben. --Udo T. (Diskussion) 20:41, 28. Mai 2020 (MESZ)
Ich finde das nicht so einfach. Es gibt auch viele Verben, die früher (noch nicht so lange her) zusammengeschrieben wurden und jetzt nur noch getrennt (natürlich auch Fälle, wo jetzt beides möglich ist, evtl. mit unterschiedlichen Bedeutungen, aber um die geht es ja hier erst mal nicht). Ich bin dafür, den Eintrag erst mal zu behalten. Grund: heutige Schreibweise eines früheren „Wortes“, hm … --Seidenkäfer (Diskussion) 21:12, 28. Mai 2020 (MESZ)
„zu alt“, „zu jung“, „zu schön“, „zu hässlich“, „zu reich“, „zu arm“, „zu blöd“ soll natürlich nicht erfasst werden, ist aber auch nicht vergleichbar. --Seidenkäfer (Diskussion) 21:15, 28. Mai 2020 (MESZ)
das wäre ja absolut vergleichbar 'das ist zu hässlich' und 'das ist zu wenig', 'zu arm um...' und 'zu wenig, um...' oder derartigen Formulierungen. Da ist nichts Besonderes zu sehen, auch bei 'zu wenig Geld' und 'zu schönen Verhältnissen' sehe ich keinen strukturellen Unterschied. Aber die hast du, Seidenkäfer, ja auch nicht im Blick. Aber eben bei der adverbialen Verwendung kann man schon streiten. Also verschiedener Meinung sein. 'zu wenig geübt'. mlg Susann Schweden (Diskussion) 21:36, 28. Mai 2020 (MESZ)
Ich würde mein Pro für das Behalten gar nicht semantisch begründen wollen, sondern wie Peter (bereits oben, wie ich jetzt erst gesehen habe) einfach sprachgeschichtlich. Ich habe aber auch kein Problem damit, wenn hier anders entschieden wird. --Seidenkäfer (Diskussion) 21:45, 28. Mai 2020 (MESZ)

gut, es bleibt, weil es sprachgeschichtlich interessant ist, ich habe das Lemma ergänzt Susann Schweden (Diskussion) 11:09, 23. Dez. 2020 (MEZ)

erledigt

Der Online-Duden gibt im Gegensatz zum Verkehr keinen -es-Genitiv an. Deshalb hatte ich ihn bewusst nicht in der Flex-Tabelle angegeben. Peter Gröbner, 16:42, 29. Mai 2020 (MESZ)

Behalten: Unter Duden online „Verkehr“ steht: „Genitiv: des Verkehrs, selten: Verkehres“. Wenn es also bei „Verkehr“ möglich ist, dann ist es bei „Parteienverkehr“ ebenso möglich. Gruß --Udo T. (Diskussion) 16:45, 29. Mai 2020 (MESZ)
Im Online-Duden steht aber – wie oben geschrieben – beim Parteienverkehr nur der s-Genitiv. Vielleicht, weil es ein neueres Wort ist oder wegen des geringeren Verbreitungsgebiets. --Peter Gröbner, 16:53, 29. Mai 2020 (MESZ)
Außerdem ließe es sich auch locker belegen: siehe Google. --Udo T. (Diskussion) 16:55, 29. Mai 2020 (MESZ)
Überzeugt es Dich evtl., wenn Du liest, dass es sogar der österr. VwGH verwendet: „Mit dem Schreiben betreffend Lenkererhebung vom 8. Juni 2000 wurde der Beschwerdeführer "gemäß § 103 Abs. 2 KFG 1967 als Zulassungsbesitzer des dem Kennzeichen nach näher bestimmten Fahrzeuges aufgefordert, binnen zwei Wochen ab Zustellung des Schreibens schriftlich oder mündlich während des Parteienverkehres bekannt zu geben, wer dieses .“ (siehe hier). Ich denke, Du solltest den LA zurücknehmen. Gruß --Udo T. (Diskussion) 17:04, 29. Mai 2020 (MESZ)

Na dann … Gruß, Peter Gröbner, 18:11, 29. Mai 2020 (MESZ)