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Adverbien, Pronomina, Substantive
- Es wurde der Vorschlag angenommen, wonach die spezielle Adverbart in der Überschrift steht, wenn man das Adverb näher bestimmen kann und sonst „Adverb“ steht.
- Es wurde der Vorschlag angenommen, wonach die spezielle Pronomenart in der Überschrift steht, wenn man das Pronomen näher bestimmen kann und sonst „Pronomen“ steht.
- Es wurde der Vorschlag angenommen, wonach „Substantiv, Toponym“, „Substantiv, Vorname“ bzw. „Substantiv, Nachname“ in der Überschrift steht.
{{kPl.}}, {{kSg.}} und {{kSt.}}
- Es wurde der Vorschlag angenommen, wonach {{kPl.}}, {{kSg.}} und {{kSt.}} nur noch bei der Silbentrennung angegeben werden, wenn das Wort generell keinen Singular/Plural bildet bzw. nicht gesteigert wird.
Verbeinträge (Angaben zur Flexion in der Überschrift)
- Es steht unregelmäßig in der Überschrift, wenn das Verb sowohl als starkes als auch als schwaches Verb existiert.
- Es steht regelmäßig in der Überschrift, wenn das Verb sowohl als schwaches als auch als starkes Verb existiert.
- Es steht trennbar in der Überschrift, wenn das Verb sowohl als trennbares als auch als untrennbares Verb existiert.
- Es steht untrennbar in der Überschrift, wenn das Verb sowohl als untrennbares als auch als trennbares Verb existiert.
- Es steht immer unpersönlich in der Überschrift.
Indeklinable Adjektive
- Es steht immer indeklinabel in der Überschrift.
Adjektivisch deklinierte Substantive
- Es steht immer adjektivische Deklination in der Überschrift.
Angaben in Verbeinträgen, die sich nur auf bestimmte Bedeutungen beziehen
- Angaben wie transitiv, intransitiv und/oder reflexiv, die sich nur auf einzelne Bedeutungen beziehen, werden nicht auch noch in der Überschrift eingetragen.
Schlussfragen zu Substantiven
- Es steht fortan maximal z. B. „Substantiv, Toponym, adjektivische Deklination“ in der Überschrift und zwar in dieser Reihenfolge.
- Die Genusangabe steht stets hinter „Substantiv“.
Schlussfragen bei Adjektiven
- Bei indeklinablen Adjektiven steht nur indeklinabel in der Überschrift.